
Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen mit E-Trottinetts. Landauf, landab werden die Polizeien nicht müde, die Bevölkerung zur Einhaltung der Regeln aufzurufen – darunter die Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde. Dumm nur, dass eine Polizei selbst dagegen verstossen hat: die Genfer Kantonspolizei.
Sie beschaffte 15 E-Trottinetts, mit denen die Ordnungshüter zu Ausseneinsätzen ausrücken konnten. Im Sommer 2023 kam es jedoch zu einem Unfall. Ein Polizist stürzte, als er allein mit dem Gefährt unterwegs war. Dies löste eine Untersuchung durch die interne Aufsicht aus. Wie die «Tribune de Genève» nun berichtet, brachten die technischen Abklärungen Erstaunliches zutage: Die E-Trottis waren nicht gesetzeskonform. Sie konnten schneller fahren als die erlaubten 20 Kilometer pro Stunde. Die meisten Modelle wurden daraufhin verschrottet.
Die Genfer Kantonspolizei verfügt mittlerweile über keine E-Trottinetts mehr in ihrer Flotte. Als Folge des Vorfalls sollen die Kontrollen im Rahmen der Beschaffungsprozesse künftig verschärft werden, teilte ein Sprecher der Genfer Zeitung mit. Doch wie konnte es zum Malheur kommen? Schliesslich sollte gerade die Polizei wissen, welche Fahrzeuge zugelassen sind: Sie ist für die Kontrolle der E-Trottis auf der Strasse zuständig. Zur Frage nach den Verantwortlichkeiten gibt es vorderhand jedoch keine Antworten. Die interne Untersuchung läuft noch.
Klar ist: Das Grundproblem liegt darin, dass viele Modelle auf dem Markt die Zulassungsbedingungen nicht erfüllen. Neben der Höchstgeschwindigkeit sind auch eine Glocke sowie ein Licht obligatorisch – vorne weiss, hinten rot. Weitere Regeln: Wer ein E-Trottinett fährt, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Er oder sie darf nicht aufs Trottoir und muss allein unterwegs sein. Das Tragen eines Helms wird empfohlen.
Falls Sie das nicht wussten, können Sie sich nun immerhin damit trösten: Selbst Ordnungshüter sind nicht vor Regelverstössen gefeit.