notifications
Basel

Drum prüfe, wer prüfen darf

Mit einem runden Tisch will Sicherheitsdirektorin Sabine Pegoraro Frieden schaffen im Streit, ob Haus- oder Fachärzte die Fahrtauglichkeit von Senioren beurteilen dürfen. Klar ist: Berufsfahrer müssen künftig auf jeden Fall zum Facharzt.

Alessandra Paone
und Birgit Günter

Dem Streit um den Fahrtauglichkeits-Check bei Senioren zwischen den Hausärzten und der Baselbieter Motorfahrzeugkontrolle (MFK) soll ein Ende bereitet werden. Sicherheitsdirektorin Sabine Pegoraro plant nämlich, im August nach den Sommerferien einen runden Tisch zu veranstalten, an dem möglichst alle Beteiligten teilnehmen sollen - unter anderem Vertreter der Hausärzte, der MFK und MFP, der Verkehrsverbände, des Seniorenverbandes sowie Pegoraro und Generalsekretär Stephan Mathis. Ziel des Treffens: einen gangbaren Weg für alle Beteiligten zu finden.

Experten wie Louis Wittwer, Geschäftsführer der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel, wehren sich schon lange dagegen, dass ab dem 70. Lebensjahr eine alle zwei Jahre durchgeführte ärztliche Kontrolle beim Hausarzt genügt, um den Fahrausweis behalten zu dürfen. Ebenso Pascal Donati. Der Leiter der MFK Baselland will im Verlauf des nächsten Jahres das bisherige System umstellen: Er fordert, dass Senioren im fortgeschrittenen Alter ausschliesslich von spezifisch dafür ausgebildeten Fachärzten untersucht werden. Er denkt dabei an eine Altersschwelle von 80 bis 85 Jahren (die Sonntag bz berichtete).

Ideen, wie und vor allem von wem der Fahrtauglichkeits-Check in Zukunft durchgeführt werden soll, hat Donati bereits. Doch will er dem runden Tisch die Diskussion nicht vorwegnehmen. Der Baselbieter MFK-Chef betont aber: «Ich sehe keinen Qualitätsunterschied zwischen Hausärzten und Vertrauensärzten. Der Unterschied liegt aber in deren Beziehung zu den Patienten.» Denn Donati befürchtet, dass die Hausärzte zu wenig Mut aufbringen, um ihre Patienten als fahruntüchtig «abzustempeln».

Es gibt zu wenig Vertrauensärzte

Dies lässt Generalsekretär Stephan Mathis nicht ganz gelten: Er ist überzeugt, dass die Hausärzte «ihre Aufgabe in den meisten Fällen seriös erfüllen». In einem Punkt hingegen ortet er ebenfalls dringenden Handlungsbedarf: bei den Berufsfahrern. Denn auch diese gehen in der Regel bisher ab dem 70. Lebensjahr alle zwei Jahre zu einem Hausarzt - obwohl das Gesetz, die eidgenössische Verkehrszulassungsverordnung (VZV), die Untersuchung bei Vertrauens- oder Spezialärzten vorschreiben würde. «Hier haben wir ein Vollzugsdefizit, und hier muss klar ein Wechsel stattfinden», sagt Mathis. Dafür müssten aber mehr Vertrauensärzte zur Verfügung stehen. «Denn ohne genügend Vertrauensärzte können wir das Gesetz nicht vollziehen», erklärt Mathis.

Genau aus diesem Grund ist auch Lukas Wagner, der Präsident der Ärztegesellschaft Baselland, überzeugt, dass der Kanton weiterhin auf die Unterstützung der Hausärzte angewiesen ist. Denn die rund 19 000 Seniorinnen und Senioren pro Jahr könnten unmöglich von nur 13 Vertrauensärzten betreut werden. Der Birsfelder Medizinier könnte sich aber vorstellen - zusammen mit den MFK - einen klar definierten Untersuchungsgang zu erarbeiten, an den sich die Hausärzte halten müssen.

Noch offen ist, wann ein allfälliges neues System umgesetzt wird. «Auch über die Alterslimite werden wir noch einmal diskutieren», sagt Mathis. Dazu werde man auch Unfallzahlen beiziehen. Wichtig ist dem Generalsekretär auf jeden Fall, dass die Hausärzte bei allen Entscheiden eingebunden werden. Der letzte Wort hat dann jedoch die Sicherheitsdirektion.