Hackerangriff

Die seltsamen Methoden einer Genfer Anwaltskanzlei, um an Informationen zum Angriff auf Xplain zu kommen

Eine Genfer Anwaltskanzlei führte im Auftrag des Bundes die Administrativuntersuchung durch. Sie nahm teils seltsame Anläufe, um zu Informationen zu kommen.
Am Anfang war der Hacking-Angriff auf Xplain. Mühselige Untersuchungen sollen jetzt Verantwortlichkeiten aufzeigen.
Foto: Bild: Laurent Gilliéron/ Keystone

Das Verdikt der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts war klar: Nein, die Bundesanwaltschaft hatte nicht das Recht, der Genfer Anwaltskanzlei Oberson Abels Einsicht in die Akten einer Strafuntersuchung zu geben, entschied das Gericht letzten Dezember. Denn weder sei die Kanzlei wie von der Strafprozessordnung verlangt eine «Behörde», noch sei ein schutzwürdiges Interesse an Akteneinsicht an Dritte dargelegt worden.

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