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Sport

Die schnellen Schweine beschäftigen sogar das Bundesgericht

Machen rennende Schweine Sport – oder ist es ein Glücksspiel? Diese Woche musste sich das Bundesgericht mit dieser Frage beschäftigen. Die Geschichte einer kuriosen Meldung.
Das Säulirennen an der Luzerner Luga.
Bild: Patrick Huerlimann

Sie heissen Haxli, Grunzli oder Piggy. Modelathletinnen. Sie rennen durch die Arena. Nur wenige Sekunden lang. Das Publikum johlt. Dazu schreit ein Kommentator ins Mikrofon, als ginge es um den Gewinn der Weltmeisterschaft. Für Haxli, Grunzli und Piggy gibt es aber keinen Pokal und keine Medaille. Nur etwas Futter. Sie sind Teilnehmerinnen am Säulirennen.

Diese Rennen sind an vielen Messen ein Publikumsmagnet. Die schnellen Schweine begeistern Jung und Alt. Und es kann auch auf die Siegerin gewettet werden. Um die 5 Franken Einsatz. Wer richtig tippt, erhält einen Anteil der gesamthaft eingezahlten Summe zurück.

Damit die Säulirennen durchgeführt werden können, braucht es – wir sind ja schliesslich in der Schweiz – eine Bewilligung. An der Olma wollte man dies 2021 als Sportwette deklarieren. Gesuch eingereicht, Gesuch bewilligt. Aber halt: Die interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) legt ihr Veto ein. Ein Schweinerennen sei kein Sportereignis. Und daher könnten auch keine Bewilligungen für Sportwetten erteilt werden.

Kein Sport, sondern eine Lotterie

Das wiederum beeindruckte das St.Galler Volkswirtschaftsdepartement nicht. Es wies die Beschwerde ebenso ab wie das kantonale Verwaltungsgericht, und so landete der Streit um die Säulirennen vor dem Bundesgericht. Und hier hat die Gespa recht bekommen. Das Verwaltungsgericht muss sich nun damit befassen, ob die Säulirennen Sport sind oder nicht.

Dabei geht es eigentlich nur am Rande um die sportliche Qualität der Rennschweine. Es geht vielmehr darum, wie weit die Kompetenz der Aufsichtsbehörde reicht, ob sie etwa mitreden darf, was die Kantone als Sport definieren.

Säulirennen verbieten will die Gespa aber nicht. Sie schlägt nur eine andere Bezeichnung vor. Die Rennen sollen als «Kleinlotterie» bewilligt werden können – also als ein Glücksspiel. Zu der Kategorie der Kleinlotterien gehören auch die Tombolas oder Lottos. Damit ist das Säulirennen offiziell ein Glücksspiel und kein sportlicher Wettkampf mehr.

Es darf auch weiter gewettet werden

In Luzern startet nächste Woche die Frühlingsmesse Luga, und dort sind die Säulirennen schon seit mehreren Jahren als eine solche «Kleinlotterie» bewilligt. Mit dem Segen vom Justiz- und Sicherheitsdepartement. Dabei darf auch gewettet werden. Der Grossteil des Gewinns geht an jene zurück, die auf das siegreiche Schwein gesetzt haben, ein kleiner Teil geht an einen guten Zweck – so will es das Gesetz.

Eigentlich ist diese Definition aber immer noch etwas ungenau. Wetten im eigentlichen Sinne kann man in der Schweiz grundsätzlich nur auf sportliche Anlässe. «Wenn weiterhin von Wetten gesprochen wird, kann dies eventuell verwirrend wirken, wenn sich jemand im Detail für den geldspielrechtlichen Hintergrund interessieren sollte», schreibt die Gespa auf Anfrage. Verboten sei es aber nicht.

So kann weiter auf Haxli, Piggy und Grunzli gewettet oder – um im Glücksspieljargon zu bleiben – getippt werden. Ob es die Schweine stört, dass sie nun laufende Lottozettel sind und nicht mehr Sportlerinnen, ist sowieso eher nicht anzunehmen.