Bundesgericht

Die Polizei hält ihn für gefährlich – doch jetzt wird Rollstuhl-Dschihadist Osamah M. aus der Ausschaffungshaft entlassen

Der verurteilte IS-Unterstützer Osamah M. ist wieder auf freiem Fuss. Das Bundesgericht hält eine Verlängerung der Ausschaffungshaft für unzulässig.
Osamah M. im März 2016 während der Verhandlung am Bundesstrafgericht.
Foto: Gerichtszeichnung: Karin Widmer / Keystone/ TI-Press

Osamah M. lebt im Kanton Schaffhausen von der Sozialhilfe. Er möchte seine Partnerin heiraten und Vater werden. Ob sich der Familienwunsch hierzulande erfüllt, steht in den Sternen. Die Zukunft des als Rollstuhl-Dschihadisten bekannt gewordenen IS-Unterstützers ist ungewiss. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) ordnete am 2. September letzten Jahres die Rückführung in den Irak an. Osamah M. wurde darauf vom Kanton Schaffhausen per Helikopter nach Sion in Ausschaffungshaft geflogen.

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