20.08.2009, 17:50 Uhr
updateAktualisiert: 10.12.2025, 10:25 Uhr
Grundsätzlich müssen Personen mit zwei verschiedenen Pässen in ihrem Wohnsitzland einrücken. Für Schweizer, die gleichzeitig einen Pass aus Frankreich, Österreich oder Italien besitzen, galt schon bisher das Wahlrecht. In diese Länder reiht sich mit der Vereinbarung nun auch Deutschland ein.
Das Abkommen lehnt sich an das Übereinkommen des Europarates aus dem Jahre 1963 über die Militärdienstpflicht im Falle mehrfacher Staatsbürgerschaft an, wie das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) mitteilte. Der Bundesrat hatte das Abkommen am 17. Juni verabschiedet.