13.05.2024, 17:00 Uhr
updateAktualisiert: 17.11.2025, 13:15 Uhr
Hansjörg Friedrich Müller, Berlin
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Es war kein guter Tag für die AfD: Der deutsche Verfassungsschutz, so entschied das Oberverwaltungsgericht Münster am Montag, darf die Partei weiterhin als «rechtsextremen Verdachtsfall» einstufen. Somit ist eine Überwachung mit nachrichtendienstlichen Methoden weiterhin möglich ...
