Wohnen

Der Referenzzinssatz sinkt – wer jetzt eine tiefere Miete einfordern kann und welche versteckten Aufschläge drohen

Das Bundesamt für Wohnungswesen hat den für viele Mietverträge massgeblichen Zinssatz gesenkt. Deshalb dürften nun die Mieten sinken. Allerdings profitieren nicht alle davon – und Vermieter können ebenfalls Aufschläge geltend machen.
Viele Mieterinnen und Mieter können eine tiefere Miete einfordern.
Foto: Alex Spichale

Erstmals seit Ende 2023 sinkt der hypothekarische Referenzzinssatz wieder. Wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montag mitteilte, wird er von 1,75 auf 1,5 Prozent angepasst. Mieterinnen und Mieter, deren Vertrag auf dem aktuellen Satz von 1,75 Prozent beruht, können nun eine Anpassung anfordern. Damit würden ihre Mieten um 2,91 Prozent sinken – zumindest theoretisch.

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