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Tourismus

Der Bundesrat will das Zweitwohnungsgesetz lockern

Im Detail geht es um die Erweiterung von bestehender Bausubstanz: Um bis zu 30 Prozent soll der Eigentümer die Wohnfläche auch nach einem Abriss und Wiederaufbau vergrössern dürfen.
Adelboden hat die höchste Zweitwohnungsziffer in der Deutschschweiz.
Bild: Britta Gut

Das Zweitwohnungsgesetz zeitigt starke und teilweise unerwünschte Einschränkungen in den Tourismus-Gebieten. Klar ist: Weist eine Gemeinde mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen auf, dürfen keine neuen gebaut werden. Doch was ist mit bestehender Bausubstanz? Verschiedene Parlamentarier versuchten in den letzten Jahren, das Gesetz in diesem Bereich zu lockern. Jetzt hat der Bundesrat einer moderaten Aufweichung der Auflagen zugestimmt.

Konkret geht es um den Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen und Häusern. Das sind Gebäude, die bereits vor Annahme der Zweitwohnungsinitiative bewilligt wurden. Rechtlich sind die Besitzer bei einem Umbau heute eingeschränkt, eine Wohnung darf um maximal 30 Prozent der Wohnfläche erweitert werden. Eine neue Wohnung darf dabei nicht geschaffen werden, sonst wird deren Nutzung eingeschränkt.

Nur für Erstwohnungen

Neu soll der Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses auch nach Abbruch und Wiederaufbau eine Erweiterung der Wohnfläche von bis zu 30 Prozent vornehmen können. Der Bundesrat erklärte am Mittwoch, er wolle die Ungleichbehandlung zwischen Umbau sowie Abriss und Wiederaufbau beseitigen. Denn oft sei die Grenze schwer zu ziehen.

Angestossen hat die Reform der Bündner Mitte-Nationalrat Martin Candinas. Er wollte das Gesetz nicht nur für eine Ausweitung der Wohnfläche lockern. Er verlangte auch, dass bei allen Vergrösserungen der Bau von zusätzlichen Wohnungen und Gebäuden erlaubt sein soll. Die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat haben der entsprechenden Parlamentarischen Initiative 2021 zugestimmt. Der Gesetzesentwurf liegt nun vor.

Doch dem Bundesrat geht der Entwurf zu weit. Der Bau von zusätzlichen Zweitwohnungen und Gebäuden stehe im Konflikt mit der Bundesverfassung, schreibt er. Und schlägt deshalb vor, dass zusätzliche Wohnungen, die durch eine Vergrösserung der Wohnfläche entstehen, ausschliesslich als Erstwohnungen genutzt werden dürfen.

Für Einheimische sind Wohnungspreise unerschwinglich

Der Bundesrat erklärt ausführlich, wieso er nur einer moderaten Lockerung stattgeben will. Damit werde berücksichtigt, «dass in einigen touristischen Gemeinden die Wohnungssituation für die lokale Bevölkerung sehr angespannt ist». Das Monitorin des Zweitwohnungsgesetzes zeigt, dass die Nachfrage nach Zweitwohnungen weiterhin sehr hoch ist. Für Eigentümerinnen und Eigentümer sei es finanziell äusserst interessant, altrechtliche Wohnungen als Zweitwohnungen zu verkaufen oder zu vermieten.

Durch eine weitere Lockerung, wie sie Candinas und die Mehrheit des Parlaments vorschlagen, würden sich Investitionen in Sanierungsarbeiten und Neubauten lohnen und noch mehr altrechtliche Wohnungen zu Zweitwohnungen umgenutzt. Das würde wiederum die hohen Wohnungspreise an den touristischen Hotspots weiter befeuern. «Dies will der Bundesrat im Interesse der lokalen Bevölkerung verhindern.» Denn für diese seien die Wohnungspreise häufig unerschwinglich geworden.