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VERTRAULICHE INFORMATIONEN

Der Bundesrat ist besorgt über die vielen Indiskretionen. Jetzt sollen harte Massnahmen die Lecks stopfen 

Angestellte der Bundesverwaltung verletzen das Amtsgeheimnis ständig. Zwei Instrumente sollen nun dafür sorgen, dass das aufhört. 

Will die Schraube anziehen: Bundeskanzler Walter Thurnherr. 
Bild: Urs Flueeler / KEYSTONE

Bevor die Landesregierung Anfang September den Bericht von Bundespräsident Ignazio Cassis über die Neutralität der Schweiz beriet, verbreiteten mehrere Medien den Inhalt des Dokuments. Es war eine Indiskretion – eine von vielen. Jetzt will der Bundesrat Vorkehrungen gegen die Verbreitung vertraulicher Informationen treffen.

Vorbereitet werden sie von der Bundeskanzlei. Das bestätigt die Kommunikationsleiterin Ursula Eggenberger auf Anfrage. «Die Bundeskanzlei prüft gegenwärtig verschiedene Massnahmen zur Bekämpfung von Indiskretionen», sagt sie.

Welche Optionen gibt es? Es ist möglich, dass der Zugang zu Dokumenten eingeschränkt wird, zum Beispiel im Mitberichtsverfahren. Dieses verläuft so: Ein Departement reicht normalerweise drei Wochen vor einer Bundesratssitzung einen Antrag ein. Die anderen Departemente können dann «Mitberichte» verfassen, also inhaltliche Änderungen vorschlagen. Die Bundeskanzlei schreibt eine Zusammenfassung. Das ganze Verfahren ist vertraulich. Es kommt aber immer wieder vor, dass Anträge und Änderungsvorschläge vor oder nach der Bundesratssitzung an die Öffentlichkeit gelangen.

Genaue Kontrolle darüber, wer ein Papier gelesen hat

Den Kreis der Empfänger einzuschränken, ist eine Variante. Die andere: Es werden Massnahmen ergriffen, «die besser nachvollziehen lassen, wer solche Dokumente zur Kenntnis genommen hat», wie Ursula Eggenberger erklärt. Weniger Leute sehen heikle Papiere, und die Kontrolle darüber wird verstärkt – das ist der Ansatz, den die Bundeskanzlei jetzt verfolgt.

Dabei ist allerdings mit Nachteilen zu rechnen: Was ist, wenn ein Antrag viele verschiedene Bundesämter betrifft? Soll die Zugänglichkeit der Papiere stark eingeschränkt werden, obwohl dies einen Experten daran hindert, seine Einschätzung abzugeben? «Es gilt, ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz sensibler Informationen und einer effizienten Geschäftsabwicklung zu finden», meint Eggenberger von der Bundeskanzlei dazu.

Besonders viele Indiskretionen in der Corona-Zeit

Die Landesregierung ist daran, ihre Linie zu ändern. Im März 2021 hatte Ständerat Benedikt Würth eine Motion eingereicht: «Massnahmen gegen das System von Indiskretionen», forderte er darin. Damals empfahl der Bundesrat den Vorstoss zur Ablehnung.

Würth wunderte sich darüber, dass die Entscheide der Regierung zur Corona-Politik mehrmals vorzeitig an einzelne Medientitel durchgestochen worden waren. Der St.Galler Ständerat wies darauf hin, dass damit die Meinungsbildung beeinflusst werden solle. Das gegenseitige Vertrauen innerhalb der Regierung verschlechtere sich. Dadurch werde auch das Vertrauen in die Regierung als Kollegialbehörde geschwächt.

In der Beratung im Ständerat sagte Bundeskanzler Walter Thurnherr, dass Indiskretionen nicht nur «kriminell» seien – sie zeugten «auch von Charakterschwäche». Und sie erschwerten die Zusammenarbeit bei der Vorbereitung von Bundesratsgeschäften.

Der Bundesrat wies in seiner Stellungnahme zur Motion aber darauf hin, dass der Zugriff auf Dokumente, die als geheim eingestuft würden, bereits eingeschränkt worden sei. Zusätzliche Kontrollmechanismen erschwerten die Zusammenarbeit weiter, die für den politischen Prozess notwendig sei. Der Ständerat nahm Würths Motion an; der Nationalrat lehnte sie ab.

Ob schärfere Regeln etwas bringen, ist zweifelhaft

Für Schlagzeilen sorgte danach das rigorose Vorgehen eines Sonderermittlers wegen Indiskretionen im Zusammenhang mit einem Bericht über die Crypto-Affäre – und auch wegen der Weitergabe von Informationen über die Corona-Politik des Bundesrats. Es wurden Strafverfahren gegen drei hohe Bundesbeamte eingeleitet; einer von ihnen verbrachte einige Tage in Untersuchungshaft. Für alle drei gilt die Unschuldsvermutung.

Ein erfahrener Bundesangestellter bezweifelt, ob neue Massnahmen gegen Indiskretionen zum Ziel führen. Eine Besserung sei nur zu erwarten, wenn die Bundesräte den Angestellten ihrer Departemente klar machten: «Indiskretionen werden hier nicht geduldet.»

Das sei aber nicht der Fall. Einige Bundesräte wollten mit Indiskretionen Druck auf andere Regierungsmitglieder ausüben, sich selber in ein gutes Licht rücken – und Kontrahenten in ein schlechtes. Es sei seltsam, dass der Bundesrat einen Missstand bekämpfen wolle, den er selber herbeiführe.

Auch der frühere Bundesratssprecher Oswald Sigg ist skeptisch. Die Massnahmen gegen Indiskretionen, die nun geprüft würden, schwächten das gegenseitige Vertrauen, meint er.