Es ist der Höhepunkt einer Justiz-Saga, die vor zweieinhalb Jahren ihren Anfang fand: Das Zürcher Obergericht hat am Dienstag eine Klimaaktivistin in zweiter Instanz der Nötigung schuldig gesprochen. Sie erhielt eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 30 Franken und muss die Verfahrenskosten von insgesamt 6100 Franken bezahlen. Die Probezeit beträgt drei Jahre.
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