Im Supermarkt hat man die Qual der Wahl: zwischen herkömmlichem Poulet von Hühnern und veganem «Poulet», das aus pflanzlichen Proteinen besteht. Dass Fleischersatzprodukte mit dem Verweis auf Tiernamen vermarktet werden, ist der Fleischlobby schon länger ein Dorn im Auge. Am Freitag hat nun das Bundesgericht in Lausanne die Praxis für unzulässig erklärt.
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