Ein Gerichtsentscheid könnte die Lebenssituation vieler Menschen in Dänemark verändern. In mehreren grossen Wohnblock-Quartieren in dänischen Vororten sassen im Dezember die Bewohner gebannt vor Grossbildschirmen. Angesagt war nicht etwa Fussball oder Handball, sondern ein Gerichtsentscheid aus Luxemburg. Als das Wort «Diskriminierung» genannt wird, bricht Jubel aus, viele glauben, der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe das sogenannte «Ghettogesetz» für rechtswidrig erklärt. Aber so einfach ist es nicht.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.
