Gastronomie

Ohne guten Leumund läuft nichts: Weshalb Jacques Moretti im Wallis trotz Vorstrafen eine Bar eröffnen durfte

Wer in der Schweiz ins Gastrobusiness einsteigt, muss einen Strafregisterauszug vorlegen. Trotz einer Verurteilung in Frankreich erhielt der Betreiber der Unglücksbar von Crans-Montana eine Betriebsbewilligung. Wie ist das möglich?
Jacques Moretti und seine Ehefrau auf dem Weg zu einer Befragung bei der Walliser Staatsanwaltschaft.
Foto: Keystone

Drei Wochen sind vergangen seit der verhängnisvollen Silvesternacht in der Bar Le Constellation in Crans-Montana. 40 Personen starben, 116 erlitten schwere Brandverletzungen. Noch immer beherrscht das Drama die Schlagzeilen. Die unvorteilhafte Vorgeschichte des aus Korsika stammenden Jacques Moretti ist allgemein bekannt. In Frankreich wurde der Betreiber und Besitzer der Unglücksbar 2008 wegen Förderung der Prostitution zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, vier Monate davon unbedingt. Laut diversen französischen Medienberichten durfte er deswegen kein Unternehmen führen.

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