Dutzende Betroffene der Brandkatastrophe von Crans-Montana haben in den vergangenen Wochen Post von der Walliser Staatsanwaltschaft erhalten. Nicht wenige fühlen sich brüskiert. Vier Monate nach der Tragödie prüfen die fallführenden Staatsanwältinnen, wer im Strafverfahren als Privatkläger zugelassen wird. Konkret geht es darum, welche Verletzten formell als Opfer gelten und welche Familienmitglieder von Verstorbenen oder Schwerverletzten als Angehörige anerkannt werden.
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