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Crans-Montana

So viel Geld will der Bund den Brandopfern zahlen

Nach der Brandkatastrophe in Crans-Montana will der Bund den Opfern unbürokratisch helfen. Aber auch den Kantonen greift er unter die Arme.

50'000 Franken soll jedes Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana erhalten. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch entschieden. Das sei «ein wichtiges Zeichen gesellschaftlicher Solidarität und als Ausdruck der Anteilnahme des Bundes», schreibt die Landesregierung. Bereits vor zwei Wochen hatte sie beschlossen, dass die Opfer eine Entschädigung erhalten sollten. Unklar war die Höhe der Zahlungen.

Die 50'000 Franken seien ein «Solidaritätsbeitrag». Er solle den «Betroffenen eine rasche und unbürokratische Unterstützung bieten, zur Überbrückung akuter finanzieller Engpässe beitragen und sie kurzfristig entlasten.» Auch der Kanton Wallis hat für die Opfer schon länger eine Entschädigung vorgesehen. Der Staatsrat des Kantons Wallis hat entschieden, für jedes Opfer, das infolge des Feuers in der Bar «Le Constellation» ins Spital eingeliefert wurde oder verstorben ist, 10'000 Franken zur Verfügung zu stellen.

Ausdruck der Anteilnahme: Der Bundesrat will jedem Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana 50'000 Franken auszahlen (im Bild: Gedenkstätte vor der Bar Le Constellation, 14. Januar).
Bild: Cyril Zingaro/Keystone

Das Parlament behandelt es im Expressverfahren

Der Bundesbeitrag soll zusätzlich ausbezahlt werden – anspruchsberechtigt sind also jene Personen, die bereits den Soforthilfebetrag vom Wallis erhalten.

Sein Departement koordiniert die Unterstützung der Brandopfer: Justizminister Beat Jans (SP).
Bild: PETER SCHNEIDER/Keystone

Zuerst braucht es aber noch grünes Licht durch das Parlament. Dieses soll ein entsprechendes Gesetz noch in der Frühjahressession behandeln, die kommende Woche startet. Anschliessend soll es dringlich in Kraft gesetzt werden. Sprich: Bereits Ende März könnte der Bund die ersten Zahlungen leisten.

Ebenfalls will der Bundesrat 8,5 Millionen Franken an die kantonalen Opferhilfestellen zahlen. Von diesen werden unter anderem die Kosten für Reise- und Unterkunftskosten oder medizinische Versorgung sowie für psychologische und juristische Beratungen gedeckt. «Angesichts der ausserordentlichen Konsequenzen des Ereignisses sind diese Unterstützungsleistungen für die betroffenen Kantone mit sehr hohen Kosten verbunden», schreibt der Bundesrat.

Weiter schlägt der Bundesrat vor, dass ein runder Tisch unter Leitung des Bundes eine Vergleichslösung erarbeiten soll. Dabei sollen die Opfer, ihre Angehörigen, die Versicherungen sowie weitere leistungspflichtige Personen und betroffene Behörden unterstützt werden. So könnten langwierige Gerichtsprozesse verhindert werden. Ebenfalls ist vorgesehen, dass sich der Bundesrat an allfälligen aussergerichtlichen Vergleichslösungen mit einem Betrag von maximal 20 Millionen Franken beteiligen könnte.

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