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Pandemie

Coronatests: Ständerat setzt auf Eigenverantwortung

Ab nächstem Jahr sollten die Kantone die Kosten für Coronatests berappen. Der Plan des Bundesrates kommt im Ständerat schlecht an. Jede Person soll ihre Tests selbst bezahlen, findet die Ratsmehrheit.

Ab dem 1. Januar 2023 will der Bundesrat die Testkosten auf die Kantone abwälzen. Das Parlament sieht das anders.
Bild: Keystone

Seit April haben die Kantone die Hauptverantwortung in der Bewältigung der Covid-19-Pandemie. Im Rahmen der Revision des Covid-19-Gesetzes schlägt der Bundesrat vor, dass die Testkosten bis im Sommer 2024 weiterhin von der öffentlichen Hand bezahlt werden. Ab Anfang 2023 sollen aber die Kantone für die Tests ihre Portemonnaies öffnen – und auch für ein ausreichendes Angebot sorgen. Allerdings können sie selber bestimmen, welche Tests sie übernehmen.

Im Parlament läuft die Landesregierung mit ihren Plänen auf. Der Nationalrat fürchtete einen Flickenteppich aus 26 Varianten, wenn jeder Kanton eine andere Regelung einführt. Er beschloss im September, dass der Bund bis Sommer 2024 die Testkosten übernehmen soll.

Eigenverantwortung bei Coronatests

Für den Ständerat ist das keine Lösung, wie er am Dienstag entschieden hat. Anders als der Nationalrat möchte er auch den Bund nicht grundsätzlich in die Pflicht nehmen. Er folgte einem Antrag von Peter Hegglin (Mitte/ZG), wonach der Bund die Testkosten nur in einer besonderen Lage gemäss Epidemiengesetz übernimmt. Mit dieser Differenz geht das Geschäft zurück an den Nationalrat.

Kaum umstritten waren die anderen Elemente des Covid-19-Gesetzes. Zwar ist dieses erst seit September 2020 in Kraft, wird aber bereits zum fünften Mal geändert. Grund dafür ist, dass die meisten Bestimmungen Ende Jahr auslaufen. Der Bundesrat beantragt eine punktuelle Verlängerung des Gesetzes bis im Juni 2024.

Konkret geht es etwa um das Covid-Zertifikat. Dieses soll weiterhin international kompatibel sein, damit die Reisefreiheit gewährleistet ist. Verlängerungsbedarf sieht der Bundesrat auch bei der Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln und bei den Regeln zum Schutz der vulnerablen Arbeitnehmenden. Zur Verfügung stehen soll bei Bedarf ebenfalls die SwissCovid-App. Nicht verlängert werden die gesetzlichen Grundlagen für Wirtschaftshilfen und Härtefallmassnahmen.