Staatshaftung

Spitalgruppe wollte Bundesrat als Zeugen – und blitzte mit Coronaklage ab

Zu Beginn der Pandemie galt ein Operationsverbot für nicht dringende Eingriffe. Eine Spitalgruppe verlangte deshalb 15,7 Millionen Schadenersatz. Das Bundesgericht erklärt jetzt, weshalb es in dieser Angelegenheit verzichtete, einen alt Bundesrat anzuhören.
Ueli Maurer kritisierte öffentlich die Coronamassnahmen. Das Bundesgericht wollte ihn in einem Verfahren bezüglich einer Schadenersatzklage nicht anhören.
Foto: Bilder: Keystone

Dieser Tag markierte eine Zäsur. Am 16. März 2020 verkündete der Bundesrat einen Teillockdown. Restaurants und Läden wurden geschlossen, die Kinder hatten Fernunterricht, man diskutierte über Sicherheitsabstände und Masken, viele Menschen liefen unfreiwillig mit zu langen Haaren herum. Bis am 26. April 2020 durften Spitäler sodann keine medizinisch nicht dringenden Eingriffe durchführen - aus Angst vor einer Überlastung.

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