
Einen «Schauprozess» hatten manche erwartet, eine «Boulevardisierung des Rechtsstaats» beklagte eine bekannte Philosophie-Professorin im Vorfeld, von einem «Fernseh-Gericht» sprach der Rechtsanwalt des Beschuldigten: Es ging um die Talkshow «Caren Miosga», die am Sonntagabend im ARD-Fernsehen lief und sich mit dem Fall Ulmen/Fernandes beschäftigte.
Die deutsche Schauspielerin Collien Fernandes hatte letzte Woche im «Spiegel» gegen ihren Berufskollegen und früheren Ehemann Christian Ulmen den Vorwurf der «digitalen Vergewaltigung» erhoben; Ulmens Anwalt Christian Schertz hat unterdessen erklärt, sein Mandant habe keine Deepfake-Pornos erstellt oder verbreitet.
Beteiligte sich die Ministerin an einer Vorverurteilung?
Tatsächlich, so stellte Fernandes in der Sendung klar, habe sie dies gar nie behauptet. Was sie ihrem Ex-Mann vorwerfe, sei, dass dieser Fake-Profile von ihr in sozialen Medien angelegt habe: «Videos und Fotos, die wirken sollten, als habe ich mich selbst beim Sex gefilmt oder fotografiert.»
Die Profilbilder hätten von ihr gestammt, die (realen) Nacktaufnahmen dazu aber nicht, auch wenn dies auf die Betrachter so gewirkt habe. Deepfakes sind im Gegensatz dazu täuschend echt wirkende, mithilfe Künstlicher Intelligenz erzeugte Bilder.
Der Runde, die nach Fernandes’ Auftritt unter Miosgas Leitung diskutierte, ging es allerdings um Deepfakes. Für Kritik gesorgt hatte im Vorfeld vor allem die Teilnahme der deutschen Justizministerin Stefanie Hubig: Durch ihren Auftritt, so hiess es nicht zuletzt in den sozialen Medien, beteilige sich die sozialdemokratische Politikerin an einer Vorverurteilung Ulmens.
Hubig bemühte sich, diesen Eindruck zu zerstreuen: «Zu den Vorwürfen von Frau Fernandes möchte ich mich nicht äussern», sagte sie. Die Gelegenheit, ein geplantes Gesetz gegen pornografische Deepfakes zu präsentieren (das bereits vor etwa einem Jahr im Koalitionsvertrag vereinbart worden war), mochte sie dennoch nicht verstreichen lassen.
Der Unmut von Ulmens Anwalt ist verständlich
Ob sie sich selbst und dem Rechtsstaat damit einen Gefallen getan hat, könnte noch für Diskussionen sorgen. Ulmens Anwalt Schertz weist nicht zu Unrecht darauf hin, mit der Debatte über Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie stünden die Geschehnisse um Ulmen und Fernandes in keinem Zusammenhang. Sein, Schertz’, Angebot, an der Diskussion teilzunehmen, sei von der Redaktion abgelehnt worden.
Diese hatte sich vor der Sendung mit dem Argument gerechtfertigt, man wolle «vor allem ein gesellschaftspolitisches Thema von erheblicher öffentlicher Relevanz behandeln – die Schutzlücken im deutschen Recht bei digitaler Gewalt gegen Frauen».
Dabei nehme man «einen öffentlich bekannten Fall zum Ausgangspunkt». Dass man das Thema an Ulmens Fall aufzieht, ist in der Logik des Boulevardjournalismus verständlich, hätte die Sendung doch sonst kaum so viel Aufmerksamkeit erfahren.
Mindestens so verständlich ist allerdings, dass Ulmens Anwalt es als stossend empfindet, dass sein Mandant als Anlass für eine Diskussion über Deepfakes herhalten muss, deren Erstellung oder Verbreitung ihm gar nicht vorgeworfen wird.
Hinzu kommt, dass Miosga kaum eine weitere Talkshow zu dem Fall machen wird, sollte sich Ulmen als unschuldig erweisen. Seinem Ruf war die Sendung sicher nicht zuträglich. Bezeichnenderweise wies die Moderatorin gleich mehrfach auf die Unschuldsvermutung hin, so als hätte sie ein schlechtes Gewissen.
Eine durchaus differenzierte Diskussion
Die Diskussion, an der Fernandes nicht mehr teilnahm, fiel dann durchaus differenziert aus: So erteilte etwa die Jura-Studentin Theresia Crone, die selbst Opfer pornografischer Deepfakes geworden war, der Einführung einer Klarnamen-Pflicht im Internet eine Absage.
Eine solche könne zwar Ermittlungen erleichtern, würde aber auch den Opfern schaden, da diese sich nicht mehr anonym über ihre Erfahrungen austauschen könnten. Ob Miosga über diese Antwort enttäuscht war, liess sie sich nicht anmerken.
Ministerin Hubig will, dass nicht nur das Erstellen und Posten, sondern auch das Weiterverbreiten pornografischer Deepfakes strafbar wird. Deepfakes, die aus künstlerischen oder satirischen Gründen erstellt würden, etwa um Politiker zu verspotten, sollten aber erlaubt bleiben.
