Verfassungswidrigkeit sieht der Club Helvétique darin, dass bei einer Annahme der Initiative alle illegal handelnden Ausländer ihr Recht auf einen Aufenthalt in der Schweiz verlieren würden, selbst wenn die Ausschaffung - beispielsweise in Folterstaaten - zwingendes Völkerrecht verletze.
Mit Erklärungen der Initianten im Internet, die eine andere Interpretation des Initiativtexts glaubhaft machten, werde das Volk in die Irre geführt. Der Club wehre sich gegen diesen "Missbrauch der Demokratie".
Über die Gültigkeit der Initiative wird der Ständerat voraussichtlich am 18. März als Erstrat befinden. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) kam zum Schluss, die Initiative sei für gültig zu erklären. Sie stelle zwar Rechtsgrundsätze in Frage, verstosse aber nicht gegen zwingendes Völkerrecht.
Grundsätzlich stellte der Club Helvétique fest, dass immer häufiger über Volksinitiativen abgestimmt werden müsse, die ihrem Wortlaut nach nicht umsetzbar seien, weil sie geltendes Völkerrecht verletzten, an das die Schweiz gebunden sei.
Der Club Helvétique ist eine Gruppe von Intellektuellen, die mit politischen Diskussionen und Stellungnahmen den öffentlichen Diskurs in der Schweiz beleben wollen.