Bleiben Sie mit unseren Nachrichten in Form von Browser-Push-Benachrichtigungen immer gut informiert.
Sie können die Zustimmung jederzeit widerrufen.
Push-Service abonnieren
Bitte wählen Sie die Push-Services aus, für welche Sie Benachrichtigungen erhalten möchten.
Bitte wählen Sie wegen einer technischen Umstellung die Push-Services erneut aus, für welche Sie Benachrichtigungen erhalten möchten.
Ich stimme mit der Bestellung in die Speicherung meiner personenbezogener Daten für den Versand der Push-Benachrichtigungen zu. Ich kann jederzeit die Push-Benachrichtigungen abbestellen. Mit der Abbestellung werden diese Daten gelöscht.
close
Push-Benachrichtigungen
Bleiben Sie mit unseren Nachrichten in Form von Browser-Push-Benachrichtigungen immer gut informiert.
Sie können die Zustimmung jederzeit widerrufen.
Möchten Sie die Push-Benachrichtigungen aktivieren?
Push-Benachrichtigungen
Um Benachrichtigungen zu empfangen, ändern Sie den Benachrichtungsstatus in Ihrem Browser
Abgabe
Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Radio- und TV-Tarife für Firmen sind verfassungswidrig
Vier Firmen hatten gegen die Ausgestaltung der Radio- und Fernsehgebühren geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht gab ihnen nun recht. Aber: Konsequenzen hat es vorläufig keine.
Nicht nur jeder Haushalt muss Radio- und TV-Gebühren bezahlen, sondern auch alle Firmen, die jährlich mehr als 500’000 Franken Umsatz machen, müssen Gebühren für Radio und Fernsehen einen Beitrag abliefern.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.