Abgabe

Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Radio- und TV-Tarife für Firmen sind verfassungswidrig

Vier Firmen hatten gegen die Ausgestaltung der Radio- und Fernsehgebühren geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht gab ihnen nun recht. Aber: Konsequenzen hat es vorläufig keine. 
Medienminister Albert Rösti will deutlich mehr Unternehmen von den Abgaben für Radio und Fernsehen befreien.
Foto: Bild: Keystone
Nicht nur jeder Haushalt muss Radio- und TV-Gebühren bezahlen, sondern auch alle Firmen, die jährlich mehr als 500’000 Franken Umsatz machen, müssen Gebühren für Radio und Fernsehen einen Beitrag abliefern.

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