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UBS-Steueraffäre

Bundesverwaltungsgericht darf Stellen aufstocken

Zur Bewältigung des Amtshilfegesuchs der USA in der UBS-Steueraffäre darf das Bundesverwaltungsgericht nötigenfalls fünf zusätzliche Richterstellen besetzen. Der Ständerat ist dem Nationalrat gefolgt und hat der vorsorglichen Massnahme zugestimmt.

Diskussionslos und einstimmig verabschiedete der Ständerat die Vorlage, die nun am Ende der Session in die Schlussabstimmung gelangt.

Grund für die mögliche Stellenaufstockung ist die Furcht vor einer Rekurslawine, die wegen des Vergleichs zwischen der Grossbank UBS, der Schweiz und den USA über dem Bundesverwaltungsgericht niedergehen könnte.

In dem Vergleich vom 19. August hat sich die Schweiz gegenüber den USA verpflichtet, innerhalb eines Jahres ein neues Amtshilfegesuch zu bearbeiten. Betroffen sind 4450 US-Inhaber eines UBS-Kontos.

Bearbeitet wird das Amtshilfegesuch von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV). Sie muss in allen 4450 Fällen innert Jahresfrist eine Schlussverfügung erlassen, gegen die die Betroffenen Rekurs ergreifen können.

Wie viele von diesem rechtsstaatlichen Mittel Gebrauch machen werden, ist schwierig einzuschätzen. Die Kommission für Rechtsfragen schlug deshalb vor, dass die Stellen nicht einfach auf Vorrat geschaffen werden sollen, sondern erst im Bedarfsfall zu bestellen sind.

Zudem sollen höchstens fünf bis 31. Oktober 2011 befristete Stellen geschaffen werden dürfen. Wann der Bedarfsfall gegeben ist, soll die Gerichtskommission der Bundesversammlung entscheiden.