
Als Bundesrätin Karin Keller-Sutter im März 2023 vor die Medien trat und den Plan zur Rettung der Credit Suisse präsentierte, gingen die Wogen hoch. Der Unmut über die Verfehlungen der Banker war riesig, der Ärger über die staatlichen Kredite ebenso.
3,5 Jahre später präsentiert die Bundesrätin Massnahmen, um die Too-big-to-fail-Regulierung nachzuschärfen. Karin Keller-Sutter sagt: «Die CS-Krise hat gezeigt, dass das bestehende Dispositiv Lücken aufweist.» Dies berge Risiken für den Staat, für die Steuerzahler, für die Volkswirtschaft. Kurz: für uns alle. «Der Bundesrat will diese Lücken nun gezielt beheben.»
Die Bundesrätin präsentierte Massnahmen, die auf zwei Ebenen ansetzen. Prävention und schärfere Instrumente für die Finanzmarktaufsicht (Finma). Der Bundesrat erfindet damit das Rad nicht neu, er orientiert sich an internationalen Standards oder präzisiert, was heute im Gesetz nur rudimentär festgehalten ist. Daniela Stoffel, Staatssekretärin für internationale Finanzfragen, greift der Kritik der Schweizerischen Bankiervereinigung vor, die das Paket für «zu umfangreich» hält. Sie sagt: «Die neuen Regeln dienen letztlich der Vertrauenswürdigkeit des Finanzplatzes.»

Das sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Governanceregeln und die Verantwortung der Bankenmanager
Die Erfahrungen der CS zeigen: Das Debakel ist angerichtet, aber niemand will dafür verantwortlich sein. Neu muss jede grössere Bank (ab 250 Mitarbeitenden) festhalten, welche Führungsperson für welchen Entscheid verantwortlich ist. Fehlverhalten soll gezielter sanktioniert werden können, damit sich die Vorgesetzten nicht aus der Verantwortung stehlen.
Bonus zurückbehalten
Unverständnis herrscht in der Bevölkerung und der Politik beim Vergütungswesen: Banker, die mit riskanten Spekulationen Millionenschäden verursachen, kassieren üppige Boni. Das hängt auch damit zusammen, dass ein Fehlverhalten erst mit Verzögerung ans Licht kommt – und die Rückforderung des Bonus dann kaum mehr möglich ist. Das soll sich nun ändern. Boni für Kader und Gutverdiener sollen künftig zumindest teilweise aufgeschoben werden. Wie lange die Zahlung ausbleiben darf, muss der Bundesrat festlegen. Im Raum stehen fünf Jahre. Weiter sollen bei Fehlverhalten auch Kürzungen und Rückforderungen von Boni möglich sein. Mit den neuen Vergütungsregeln will der Bundesrat risikoreiches Verhalten nicht weiter belohnen. Von einem Boni-Verbot sieht der Bundesrat aber ab.
Besser auf Krisen vorbereiten
Systemrelevante Banken müssen Stabilisierungs- und Abwicklungspläne erstellen, welche die Finanzmarktaufsicht (Finma) genehmigen muss. Ziel ist es, dass die Banken im Ernstfall stabilisiert oder geordnet abgewickelt werden können, wie Keller-Sutter sagt. Solche Vorgaben gebe es zwar heute schon, die Anforderungen würden aber erhöht. Zur Erinnerung: Bei der Rettung der CS fand der Bundesrat eine Abwicklung zu riskant.
Einfacherer Zugang zu mehr Liquidität
Banken sollen Vermögenswerte besser vorbereiten, damit sie im Krisenfall einfacher bei der Nationalbank (SNB) als Sicherheiten für Liquiditätsspritzen hinterlegt werden können. Damit sollen Banken Krisen besser selbst bewältigen können und die Risiken nicht auf den Staat abwälzen.
Mehr Handhabe für die Finma
Die Aufsichtsbehörde sieht heute viel, kann aber nichts unternehmen. Das soll sich nun ändern. Die Finma soll unter anderem früher eingreifen können. Sie soll Transparenz bei fehlbaren Banken schaffen und die Bevölkerung in jedem Fall über abgeschlossene Verfahren informieren dürfen. Zudem soll die Finma Bussen aussprechen und Zwangsgelder verhängen, falls eine Bank die angeordneten Massnahmen auch nach einer Mahnung nicht umsetzt.
Höhere Eigenmittel der Banken
Höhere Eigenmittel gelten als wichtigstes Instrument, um die Krisenfestigkeit von Grossbanken sicherzustellen. Der Bundesrat hat diese Massnahmen darum priorisiert und eine entsprechende Gesetzesänderung bereits im April ans Parlament übergeben. Eigentlich wollte die Wirtschaftskommission des Ständerats am Dienstag erste Entscheide zum Eigenkapital fällen, mit welchem Prozentsatz die UBS ihre Auslandtöchter im Stammhaus unterlegen muss. Doch die Beratung ist nicht abgeschlossen, sondern auf Ende August vertagt.
Das Fazit
Kann dieser Strauss an Massnahmen künftige Bankenrettungen verhindern? «Nein», sagt Karin Keller-Sutter. Aber es geht darum, die Risiken zu begrenzen. «Dort wo es Lücken gibt, ist es unsere Pflicht, diese zu füllen.» Denn zur Rettung systemrelevanter Banken wird am Schluss der Staat einspringen müssen, um massiven volkswirtschaftlichen Schaden abzuwenden.
Bereits nach dem Fall der UBS 2008 hat das Parlament erste Too-Big-To-Fail-Regelungen ins Bankengesetz geschrieben. Sie konnten den Niedergang der Credit Suisse 2023 aber nicht verhindern.

