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Bundesrat lässt UBS nur ein bisschen bluten

Der Bundesrat stellt der UBS einen Teil des Aufwandes für die Vergleichsverhandlungen im Steuerstreit mit den USA in Rechnung. Eine Million muss die Grossbank abliefern - die Gesamtkosten des Bundes könnten sich aber auf bis zu 37 Millionen belaufen.

Wie die Bundeskanzlei mitteilte, ergab eine eingehende Prüfung, dass für weitergehende Forderungen an die UBS die Rechtsgrundlagen fehlen. Das heisst, der Bund bleibt auf einem Grossteil der Kosten sitzen.

Zudem dürfe die Schweiz eine freiwillige Leistung der UBS nicht annehmen. Man müsse nämlich unter allen Umständen den Eindruck vermeiden, dass die zuständigen Amtshilfebehörden die Beschwerden gegen die Herausgabe der UBS-Bankdaten nicht völlig unabhängig beurteilten.

Bislang sind der Eidgenossenschaft in der UBS-Steueraffäre Kosten von 2,5 Millionen Franken entstanden. 1,5 Millionen stammen aus dem ersten Amtshilfeersuchen vom Juli 2008. Der Rest geht auf die Vergleichsverhandlungen im US-Zivilverfahren vom letzten Jahr zurück.

Die Juristen des Bundes kamen nun zum Schluss, dass der UBS diese Million in Rechnung gestellt werden kann. Der Bund stützt sich dabei auf die Allgemeine Gebührenverordnung vom 8. September 2004. Diese sieht vor, dass eine Gebühr bezahlen muss, wer eine Verfügung veranlasst oder eine Dienstleistung beansprucht.

Zwar sei es dem Bund bei der Unterstützung im US-Zivilverfahren in erster Linie um die Verfolgung rechtsstaatlicher Interessen gegangen. Die Leistungen seien jedoch in unmittelbarem Interesse der UBS erfolgt. Deshalb sei es gerechtfertigt, diese in Rechnung zu stellen.

Damit bleibt das Gros der Kosten am Bund hängen. Das durch das Abkommen nötig gewordene Amtshilfeverfahren soll gemäss Schätzungen etwa 37 Millionen Franken kosten. Darin nicht enthalten sind 8,6 Millionen Franken, die für die zusätzlichen Richterstellen beim Bundesverwaltungsgericht anfallen.