
Prüfen lässt der Bundesrat unter anderem die Möglichkeit, die Ordonnanzwaffe freiwillig und ohne Bedingungen im Zeughaus zu hinterlegen. Der Armeeangehörige müsste sicherstellen, dass er seine Schiesspflicht erfüllen und vollständig ausgerüstet einrücken kann.
Geprüft wird zudem eine bessere Abklärung des Gefahrenpotenzials der Stellungspflichtigen bei der Rekrutierung. Wer ein Gefahrenpotenzial erkennen lässt, soll keine persönliche Waffe erhalten.
Weiter könnten die Kader dazu verpflichtet werden, Armeeangehörige mit Gewalt- oder Suizidpotenzial zu melden. Anschliessende Untersuchungen, Tests und Befragungen müssten dann klären, ob dem Betreffenden die Waffe abgenommen werden muss. Laut Maurer sind rund 100 solche Verfahren im Gang.
Der Bundesrat hält auch daran fest, dass Armeeangehörige die Dienstwaffe nach ihrem Ausscheiden aus der Dienstpflicht behalten können.
Die Debatte um die "Waffe im Schrank" war neu entbrannt, nachdem Ende 2007 ein Soldat in Zürich Höngg eine junge Frau mit dem Sturmgewehr erschossen hatte. Der damalige VBS-Chef Samuel Schmid setzte damals eine Expertengruppe ein, die im November 2008 drei Varianten vorlegte.
Mit seinen Eckwerten steuert der Bundesrat nun auf Antrag Maurers die erste Variante an, die an der Heimabgabe festhält, aber auch die Hinterlegung im Zeughaus ermöglicht. Die zweite Variante sah die Waffenabgabe nur noch an Ersteinsatztruppen vor, die dritte den Verzicht auf die Heimabgabe.
Entscheiden dürfte am Ende der Souverän. Am Montag wurde bei der Bundeskanzlei die eidgenössische Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt" eingereicht.