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Schweiz [News Service]

Bundesrat gibt grünes Licht für das Crypto-Strafverfahren

In der Spionage-Affäre um die Zuger Firma Crypto AG ermittelt nun die Bundesanwaltschaft. Der Bundesrat hat den Weg frei gemacht für ein Strafverfahren.
Die Zuger Firma Crypto AG verkaufte Chiffriergeraete zur Verschlüsselung geheimer Kommunikation. Diese hatten offenbar eine «Hintertüre», mittels derer die Geheimdienste CIA und BND über Jahrzehnte andere Staaten ausspionierten.  (Keystone)
Crypto in Steinhausen. (Bild: Stefan Kaiser)

(dpo) Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Bundesrat letzten Freitag die Bundesanwaltschaft (BA) dazu ermächtigt, in der Crypto-Affäre eine Strafuntersuchung einzuleiten. Auf Nachfrage bestätigt das Eidgenössische Justiz- und Polizei-Departement (EJPD) einen Bericht von Radio SRF. Demnach untersucht die BA allfällige Widerhandlungen gegen das Güterkontrollgesetz und die Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung. Das Ersuchen der BA geht auf eine Anzeige des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zurück.

Infolge der medialen Berichterstattung über mutmasslich manipulierte Chiffriergeräte der Crypto AG hatte das Seco im Februar Anzeige bei der Bundesanwaltschaft erstattet. Laut dem EJPD-Sprecher vermutet das Staatssekretariat für Wirtschaft, dass in den Ausfuhrgesuchen der Crypto AG und allenfalls auch ihrer Nachfolgegesellschaften unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden.

Einzelausfuhrgesuche von Crypto International gestoppt

Wirtschaftsminister Guy Parmelin hatte im Dezember 2019 die Generalausfuhrbewilligung für Crypto International AG - der Nachfolgefirma von Crypto AG - sistiert. Wie das Seco auf Anfrage bestätigt, setzt der Bundesrat nun auch den Entscheid über die Einzelausfuhrgesuche von Crypto International AG bis zum Abschluss der Untersuchungen durch die Bundesanwaltschaft aus.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizei-Departement betont auf Nachfrage weiter, dass der Entscheid des Bundesrats die Untersuchung der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) zum Fall Crypto AG nicht beeinträchtige und kein Präjudiz für deren Schlussfolgerungen darstelle.