
Donald Trump dürfte das nicht gefallen. Der Bundesrat will die grossen Tech-Konzerne zu strengeren Spielregeln verpflichten. Dieses Ansinnen hatte die Regierung schon länger angekündigt und dann mehrfach verschoben – unter anderem, um im Zollstreit die Amerikaner nicht noch weiter zu verärgern.
Sonderlich weit gehen die Regulierungen aber nicht. So müssen die grossen Tech-Konzerne etwa den Usern ermöglichen, «bestimmte, mutmasslich rechtswidrige Inhalte unkompliziert melden» zu können, wie es in der Mitteilung heisst. Dazu kommen noch Transparenzvorgaben beim Einsatz von Werbung und Algorithmen. Sehr grosse Kommunikationsplattformen sollen dazu verpflichtet werden, in der Schweiz eine Rechtsvertretung zu benennen.
Betroffen sind nur wenige Plattformen. Sie müssen eine sehr grosse Reichweite haben und monatlich durchschnittlich von zehn Prozent der ständigen Schweizer Wohnbevölkerung genutzt werden. Das entspricht 900'000 Nutzenden. Das sind derzeit vor allem die grossen Social Media Dienste, Youtube und Suchmaschinen wie Google.
«Risiko von Vergeltungsmassnahmen ist derzeit klein»
Verstossen sie gegen die neuen Regeln, sieht der Bund Strafzahlungen vor. Und das könnte extrem teuer werden. «Das Bundesamt für Kommunikation kann eine Anbieterin einer Kommunikationsplattform oder Suchmaschine mit einem Betrag von bis zu 6 Prozent des in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich weltweit erzielten Jahresumsatzes belasten», heisst es im Gesetzesentwurf. Das wären schnell einige Milliarden Franken. Nun startet die Vernehmlassung.
Die Trump-Regierung hat erst im Frühjahr angekündigt, dass Sanktionen gegen Regierungen geprüft werden sollen, wenn diese amerikanische Tech-Unternehmen aus ihrer Sicht diskriminieren oder sie mit unverhältnismässigen Bussen oder Regulierungen konfrontieren. Dementsprechend ist beim Bundesrat leichte Nervosität spürbar: Derzeit erachtet er «das Risiko einer Vergeltungsmassnahme aufgrund des Starts der Vernehmlassung aber als klein», wie es im Bericht heisst. Insbesondere da ja noch nicht klar ist, ob und wann die Massnahmen umgesetzt werden.
Auch werde der Maximalbetrag von 6 Prozent nur «in ausserordentlich schweren Fällen ausgeschöpft».

