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Schwerverkehrsabgabe

Bundesrat: Camionneure müssen bei Erhöhung nicht nachzahlen

Stützt das Bundesgericht die Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) im Sinn des Bundes, müssen die Camionneure nichts nachzahlen. Zuviel bezahltes Geld erstattet der Bund ihnen zurück. Das hat der Bundesrat entschieden.

Die Landesregierung hatte auf den 1. Januar 2008 die LSVA um 10 Prozent erhöht. Rund 5000 Fahrzeughalter erhoben Einsprache dagegen. In drei Pilotverfahren wies die Oberzolldirektion 2008 die Einsprachen des Nutzfahrzeugverbands Astag sowie von zwei Camionneurfirmen ab.

Das Bundesverwaltungsgericht dagegen hiess diese Beschwerden im Oktober gut. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das Finanzdepartement (EFD) gelangten deswegen ans Bundesgericht. Seither wird wieder der tiefere Tarif von 2007 erhoben. Das Urteil aus Lausanne steht noch aus.

Bestätigen die höchsten Richter das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, bekommen alle Fahrer im Inland und im Ausland zu viel bezahlte Abgaben zurück. Einsprecher erhalten das Geld automatisch, die übrigen Fahrzeughalter auf Antrag.

Streng juristisch hätten nur jene Camionneure Anspruch auf eine Rückerstattung, die die höheren LSVA-Rechnungen angefochten haben. Rückerstattungen nur für sie würden nach Auffassung des Bundesrates aber das gesunde Rechtsempfinden und das Image des Rechtsstaates Schweiz trüben, argumentiert das Finanzdepartement.

Fällt der Richterspruch zu Gunsten des Bundes aus, muss kein Lastwagen-Halter etwas nachzahlen. Der Bundesrat begründet dies mit der Gleichbehandlung: Um bei ausländischen Fahrern die Differenz nachträglich einzuziehen, wäre der administrative Aufwand für die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) schlicht zu gross.