notifications
Urteil

Bundesgericht bestätigt: Peter Spuhler umging Steuern – und wollte das geheim halten

Der Stadler-Patron Peter Spuhler blitzt vor dem höchsten Gericht ab. Es weist ihm eine Steuerumgehung mit seiner Villa in St. Moritz nach und verweigert ihm eine Anonymisierung.
Nicht erfreut: Stadler-Patron Peter Spuhler.
Bild: Archivbild: Arthur Gamsa

«Der kluge Mann baut sein Haus auf Fels.» Dieser Bibelspruch prangt auf Rätoromanisch am Luxus-Chalet von Peter Spuhler in St. Moritz. Die Inschrift bedeutet: Wer auf solidem Fundament baue, überstehe auch ein Unwetter.

Doch die juristische Konstruktion ist eingestürzt. Das Bundesgericht weist Spuhler eine Steuerumgehung nach.

Spuhlers Konstruktion ist missbräuchlich

Der Patron des Bahnbauers Stadler kaufte das Haus von einer Opel-Erbin. Sie bestand darauf, dass er eine Mantelgesellschaft übernahm. Ihr einziger Zweck: das Halten der Liegenschaft. Spuhler wurde Alleinaktionär und exklusiver Mieter.

Spuhler liess die Firma ins Register der Mehrwertsteuerpflichtigen eintragen. Dann renovierte er die Villa für mehr als zehn Millionen Franken. Davon liess er sich von der eidgenössischen Steuerverwaltung die Mehrwertsteuer zurückzahlen.

Zuerst akzeptierte die Verwaltung diese Abrechnungen. Doch nach einer Kontrolle verlangte sie zu seiner Überraschung fast 900'000 Franken zurück.

Er zahlte, wehrte sich aber dagegen bis vor das höchste Gericht – und unterlag. Die gewählte Rechtsform sei ungewöhnlich, missbräuchlich und führe zu einer erheblichen Steuereinsparung. Deshalb bestätigt das Bundesgericht eine Steuerumgehung.

Spuhler sagte, er habe die Rechtsform übernehmen müssen. Das Bundesgericht hält dagegen: Weiterführen musste er sie nicht – ausser, um Steuern zu sparen.

Spuhler behauptete, er habe mit der Chalet-AG gar keine Steuern gespart. Sonst hätte er die Umbaukosten bei seinen Einkommenssteuern abziehen und «sicherlich über eine Million Franken» sparen können. Doch den Nachweis dafür erbringe er «nicht einmal ansatzweise», schreibt das Bundesgericht.

Plötzlich bevorzugt Spuhler die Anonymität

Der Patron hat seine eigenen Vorstellungen, wann über ihn namentlich berichtet werden darf und wann nicht. Er verlangte vom Bundesgericht ein komplett anonymisiertes Urteil, das keinerlei Rückschlüsse auf ihn zulässt.

Diesen Antrag stuft das Bundesgericht als «mutwillige Prozessführung» ein. Denn er selbst hatte sich in den Medien schon vor dem Beschwerdeverfahren zu seinem Hauskauf geäussert. Damals rechnete er allerdings nicht mit negativen Schlagzeilen.

Spuhler reagiert mit einer Stellungnahme. Er habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und akzeptiere das Urteil. Damit habe er Rechtssicherheit herstellen wollen, auch für Zweitwohnungsbesitzer, die ihr Ferienobjekt gelegentlich beruflich nutzten. Sie wissen nun, wie sie ihre rechtlichen Konstruktionen auf ein solides Fundament bauen können.

Urteil des Bundesgerichts: 9C_107/2025

Mehr zum Thema: