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Fall Mörgeli

Bundesgericht muss Immunität von Regine Aeppli beurteilen

Gegen die ehemalige Zürcher Bildungsdirektorin Regine Aeppli könnte in der Affäre Mörgeli möglicherweise doch noch ein Strafverfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung eröffnet werden.

Zwar hat der Zürcher Kantonsrat die Immunität der SP-Politikerin im Februar 2015 nicht aufgehoben; wie die «NZZ am Sonntag» nun schreibt, hat der SVP-Nationalrat und entlassene Konservator des Medizinhistorischen Museums der Universität Zürich, Christoph Mörgeli, gegen diesen Parlamentsbeschluss aber beim Bundesgericht Beschwerde erhoben.

Mörgeli mache in einer so genannten subsidiären Verfassungsbeschwerde geltend, der Kantonsrat habe mit seinem Vorgehen sowohl die Bundesverfassung als auch die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt, schreibt die «NZZ am Sonntag».

Dies, weil das Parlament zwar ein Gesuch der Oberstaatsanwaltschaft um Aufhebung der Immunität Aepplis behandelt, ein gleichartiges von ihm selber aber ignoriert habe. Damit sei ihm das rechtliche Gehör verweigert worden, so Mörgeli.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich sucht seit drei Jahren nach der Person, welche die Zeitung «Schweiz am Sonntag» vorab darüber informiert hat, dass eine Entlassung Mörgelis geplant sei. Eine entsprechende Untersuchung gegen den Chef des Zürcher Hochschulamtes, Sebastian Brändli, hat die Staatsanwaltschaft vor kurzem eingestellt, weil sich die Verdachtsmomente nicht erhärteten; Ermittlungen gegen Aeppli waren ihr bisher verwehrt. Sollte das Bundesgericht Mörgelis Beschwerde gutheissen, müsste der Kantonsrat die Immunität Aepplis neu beurteilen.