Bundesgericht

Städte dürfen Mindestlöhne einführen: Richterspruch bringt Bürgerliche in Bedrängnis

Das höchste Gericht des Landes hält fest: Die Städte Zürich und Winterthur dürfen einen Mindestlohn einführen. Auf Bundesebene wollen Bürgerliche hingegen kantonale und kommunale Mindestlöhne aushebeln.
Die Coiffeurbranche ist eine typische Niedriglohnbranche. Das Bundesgericht stärkt den Gemeinden den Rücken, einen kommunalen Mindestlohn einzuführen.
Foto: Keystone

Die Städte Zürich und Winterthur dürfen einen kommunalen Mindestlohn einführen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Das höchste Gericht hebt die Entscheide des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich in dieser Sache auf.

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