Staatskonzerne

Niederlage für Post: Bundesgericht bremst Einkaufstour

Das höchste Gericht schliesst eine Gesetzeslücke und gibt den Konkurrenten des Staatskonzerns weitreichende Rechte. Das könnte Folgen für künftige Übernahmen haben.

Das Portemonnaie sass ziemlich locker beim Bundesbetrieb: Innert weniger Jahre hat die Post über 30 Firmen zusammengekauft und dafür Hunderte von Millionen Franken ausgegeben. Der erhoffte wirtschaftliche Erfolg blieb aus, die Kritik an der ausgiebigen Shoppingtour des Staatskonzerns liess hingegen nicht lange auf sich warten.

Besonders laut war sie bei jenen Firmenkäufen, mit denen die Post in neue, bis dahin privatwirtschaftlich dominierte Gefilde vordrang. Bürgerliche Politiker verfassten Vorstösse, und die durch die neue Staatskonkurrenz aufgeschreckten Unternehmen wandten sich an die Behörden. Doch keine fühlte sich zuständig für ihr Anliegen – weder die Eidgenössische Postkommission (Postcom) noch das Bundesamt für Kommunikation noch die Wettbewerbskommission. Der Berner SVP-Nationalrat Lars Guggisberg sprach deshalb von einem «Zuständigkeitsroulette».

Auch der Bundesrat wollte das «Aufsichtsvakuum», wie Guggisberg es nannte, nicht auffüllen. «Der geltenden Postgesetzgebung lässt sich nicht eindeutig entnehmen, wer dafür sachlich zuständig ist», hielt die Regierung lediglich fest. «Die abschliessende rechtliche Beurteilung der Zuständigkeit ist Sache der Gerichte.»

Bundesgericht schliesst Gesetzeslücke

Nun hat das Bundesgericht das lang erwartete Machtwort gesprochen – und damit eine Gesetzeslücke geschlossen. Wer bei Bedarf prüfen soll, ob die von der Post getätigten Firmenkäufe rechtens sind, war gesetzlich bis anhin nicht geregelt. Nun ist klar: Zuständig ist die Postcom. Das geht aus dem Bundesgerichtsurteil vom 26. Mai 2026 hervor, das seit dem 28. August schriftlich und auch der «Schweiz heute» vorliegt.

Zudem, auch das hat das Bundesgericht entschieden, erhalten Unternehmen, die sich gegen angekündigte Post-Firmenkäufe wehren wollen, in solchen Aufsichtsverfahren Parteistellung. Nur so haben die Firmen ein Mitspracherecht und sind umfassend am Verfahren beteiligt, können Eingaben machen und erhalten Akteneinsicht.

Die Post hatte sich bis zuletzt gegen die Schliessung der Gesetzeslücke gewehrt, doch ihre Beschwerde wurde vom obersten Gericht «in allen Punkten als unbegründet» taxiert – und entsprechend abgewiesen. Die Post muss die Kosten für das bundesgerichtliche Verfahren von 5000 Franken übernehmen und der Gegenpartei, der Aussenwerbungsanbieterin Goldbach Neo, eine Entschädigung von 6000 Franken ausrichten.

Sieg für die Post-Konkurrenten

Das bundesgerichtliche Verdikt ist ein Sieg für die Goldbach-Gruppe, die zum Medienunternehmen TX Group gehört. Sie wollte 2021 verhindern, dass die Post die Aussenwerbungsfirma Livesystems übernimmt und in sein Geschäftsfeld vorstösst. Nach den diversen behördlichen Nichtzuständigkeitserklärungen wandte er sich an das Bundesverwaltungsgericht. Bereits dieses wollte im November 2024 die offensichtlich gewordene Gesetzeslücke schliessen und die Postcom ermächtigen, den Fall inhaltlich zu beurteilen. Die Behörde selbst wehrte sich nicht gegen die Ausweitung ihrer Aufsichtstätigkeiten, die Post hingegen schon. Sie zog den Fall vor Bundesgericht – und hat jetzt verloren.

Im gleichgelagerten, parallel verlaufenden Fall wehrte sich die Softwarefirma Abacus gegen die 2020 bekanntgegebene Übernahme des Buchhaltungssoftwareanbieters Klara durch die Post. Für diesen Fall liegt ein gleichzeitig veröffentlichtes, praktisch identisches Bundesgerichtsurteil vor. Auch hier muss die Post die Kosten von 5000 Franken für das bundesgerichtliche Verfahren  übernehmen und der Gegenpartei eine Entschädigung von 6000 Franken zahlen.

Fünf respektive sechs Jahre später seien verfahrensrechtlich alle Punkte geklärt, sagt Rechtsanwalt Urs Saxer, der sowohl die Interessen von Goldbach Neo als auch von Abacus vertritt – und ursprünglich nicht damit gerechnet hatte, dass sich diese Fälle so lange hinziehen würden. Mit dem Resultat jedoch ist er zufrieden. Das Bundesgerichtsurteil sei in doppelter Hinsicht bemerkenswert, betont Saxer. Erstens sei es relativ selten, dass das Bundesgericht Lücken fülle – erst recht entgegen dem Gesetzeswortlaut. «Und zweitens war das höchste Gericht bei der Umschreibung der Parteistellung grosszügig.»

Die Post wiederum «begrüsst die Klärung des Bundesgerichts zur Frage der Aufsichtszuständigkeit über den Zweckartikel», wie Sprecherin Silvana Grellmann auf Anfrage festhält. «Die Ausführungen nehmen wir zur Kenntnis.»

Die Jahre haben vollendete Tatsachen geschaffen

Fortan geht es um materielle Fragen. Das heisst: Die Postcom muss sich jetzt mit der Frage auseinandersetzen, ob die Post die Firmen Livesystems respektive Klara überhaupt hätte kaufen dürfen. «Die Post schädigt seit Jahren private Akteure in gesättigten Märkten», sagt Christoph Marty, der Chef der Goldbach-Gruppe. «Die Postcom muss jetzt endlich ihre Rolle wahrnehmen.»

Die Post wiederum ist überzeugt, dass «die Geschäftstätigkeiten den gesetzlichen Vorgaben entsprechen», wie Grellmann betont. Zu laufenden Verfahren und der anstehenden Entscheidung von Postcom will sich der Bundesbetrieb jedoch nicht äussern.

Was die Aufsichtsbehörde bei den konkreten Fällen Livesystems und Klara noch bewirken kann, ist unklar. Eine Rückabwicklung erscheint wenig realistisch. «Die vielen Jahre, die seit dem Kauf verstrichen sind, haben ein fait accompli geschaffen», sagt Saxer. Also vollendete Tatsachen. Dennoch will der Anwalt nicht so schnell klein beigeben: «Auch die Feststellung, dass eine Übernahme nicht rechtens gewesen ist, hätte eine Signalwirkung. Es gibt ein grundsätzliches Interesse daran, dass diese Frage geklärt wird.»

Folgen für die Gesetzesrevision

Das Bundesgericht hat eine Lücke im Gesetz gefüllt. Gleichzeitig will nun der Bundesrat die Gesetzgebung rund um die Post modernisieren. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) von Albert Rösti, das für die Gesetzesrevision verantwortlich ist, hat sich ebenfalls für die Postcom entschieden, wenn es darum geht, allfällige Übernahmen der Post zu überprüfen. Es will für den Staatsbetrieb neu gar die Pflicht einführen, beabsichtigte Firmenkäufe der Behörde vorzulegen – jedoch nur, wenn das umworbene Unternehmen mehr als 50 Millionen Franken Umsatz erzielt und die Post eine Mehrheit erwerben will.

Diese Einschränkung dürfte im Parlament noch für Kritik sorgen, ebenso wie der explizite Ausschluss von potenziellen Mitbewerbern der Post. «Im Verfahren vor der Postcom und im Beschwerdeverfahren ist nur die Post Partei», heisst es im Ende Juni präsentierten Vernehmlassungsentwurf zum Postorganisationsgesetz. Oder anders gesagt: Dritte sind weder Partei noch beschwerdeberechtigt.

Mittlerweile hat auch Röstis Departement die beiden Bundesgerichtsurteile erhalten. «Wir haben vom Urteil des Bundesgerichts Kenntnis genommen», sagt Uvek-Kommunikationschefin Franziska Ingold. «Im Rahmen der Auswertung der Vernehmlassungseingaben werden wir auch prüfen, welche Auswirkungen dieses Urteil auf das vorgesehene Genehmigungsverfahren für Unternehmensübernahmen der Post hat. Dazu gehört auch die Frage der Parteistellung von Konkurrenten.»

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