22.05.2013, 14:15 Uhr
updateAktualisiert: 10.12.2025, 10:21 Uhr
Das Bundesamt für Verkehr (BAV), die Aufsichtsbehörde des öffentlichen Verkehrs, hat laut «K-Tipp» verfügt, dass die SBB in vielen Fällen keine Bussen mehr erheben dürfen, wenn jemand den Nachtzuschlag von fünf Franken nicht gelöst hat. Gemäss der Verfügung betrifft dies folgende Fälle:
- Wenn jemand zum ersten Mal geltend macht, dass er nicht wusste, dass er einen Nachtzuschlag lösen muss.
- Wenn jemand ein Gleis-7-Abo gekauft hat. Für dieses werben die SBB nämlich mit dem Slogan: «Mit dem Gleis 7 sind Sie von 19 bis 5 Uhr kostenlos in der 2. Klasse unterwegs.» Damit erwecken sie gemäss BAV den falschen Eindruck, der öV in der Nacht sei gratis
- Wenn jemand ein Billett zu einer Zeit kauft, die erwarten lässt, dass er in der Nacht fährt. Die SBB habe gegebenenfalls die Pflicht, den Kunden zu «ohne weitere Aufforderung ein Billett anzubieten, welches den Nachtzuschlag umfasst».
In all diesen Fällen dürfen die Kondukteure künftig zwar den Nachtzuschlag erheben, aber keine Bussen mehr verteilen. Zudem müssen die SBB klarer kommunizieren, dass die Beförderung in der Nacht zuschlagspflichtig ist – etwa, indem sie den Nachtzuschlag deutlich auf allen Nachtzügen und -bussen kennzeichnen.