Pro & Contra

Braucht es eine Pensionskassenreform? David Roth und Andrea Gmür sind geteilter Meinung

Viele Frauen sind schlecht oder gar nicht versichert, weil sie tiefe Löhne oder tiefe Arbeitspensen haben. Die Reform der zweiten Säule soll das ändern. Und sie will die Finanzierung der Renten mittelfristig stabilisieren und dafür den Mindestumwandlungssatz senken. Am 22. September stimmt die Schweiz über die Vorlage ab. SP-Nationalrat David Roth lehnt die Vorlage, Mitte Ständerätin Andrea Gmür befürwortet sie.

PRO: «Profitieren werden in erster Linie die Frauen»

Andrea Gmür, Mitte-Ständerätin
Bild: Bild: Urs Flueeler/Keystone

Im März haben wir die Reform der zweiten Säule nach langem Hin und Her im Parlament verabschiedet. Die längst fällige Modernisierung der beruflichen Vorsorge kommt nun zur Abstimmung. Zu den wichtigsten Beschlüssen: Der Umwandlungssatz wird von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt. Für die 15 Jahrgänge vor der Pensionierung gibt es fünfjährig abgestufte Rentenzuschläge zwischen 1200 und 2400 Franken, damit die Kürzung des Umwandlungssatzes aufgefangen werden kann.

Profitieren von der BVG-Revision werden in erster Linie Frauen. Sie sind nämlich häufig Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte, die zudem oft im tieferen Lohnbereich arbeiten. Mit dem Koordinationsabzug, der neu 20 Prozent des AHV-Lohnes entspricht, werden künftig auch tiefere Löhne versichert sein. Weiter wird die BVG-Eintrittsschwelle auf 19845 Franken reduziert. Ich hätte mir zwar eine noch tiefere Eintrittsschwelle gewünscht, doch einigten wir uns schlussendlich zwischen National- und Ständerat auf diesen Kompromiss. So werden neu 70’000 Personen zusätzlich über eine zweite Säule und damit über eine bessere Altersvorsorge verfügen.

Die finanzielle Mehrbelastung ist damit auch für die Arbeitgeber verkraftbar, die sich teils vehement gegen die Reform wehren. Ich appelliere da an ihre patronale Verantwortung, ein Ja in die Urne zu legen. Durch die Verringerung der Sparbeiträge, auf 9 Prozent bis 44 Jahre und 14 Prozent ab 45 Jahren, werden zu guter Letzt auch ältere Arbeitnehmende attraktiver auf dem Stellenmarkt, weil die BVG-Beiträge der Arbeitgeber in Zukunft weniger hoch sein werden.

Bei den jetzigen Rentnerinnen und Rentnern ändert sich mit der Revision rein gar nichts. Ebenso wenig davon betroffen sind all’ die Leute, die im sogenannt überobligatorischen Bereich versichert sind und deren Umwandlungssatz bereits heute meist unter 6 Prozent liegt. Es ist wichtig zu wissen, dass sich die Reform einzig auf das gesetzliche Minimum der beruflichen Vorsorge bezieht.

Im Abstimmungskampf zur letztjährigen AHV-Reform haben wir versprochen, im Gegenzug zur Erhöhung des Frauenrentenalters die Löhne in der zweiten Säule besser zu versichern. Das tun wir mit der vorliegenden BVG-Reform. Ich bitte Sie, ein klares Ja einzulegen.

CONTRA: «Am Schluss geht die Rechnung für niemanden auf»

SP-Nationalrat David Roth
Bild: Bild: Alessandro Della Valle/Keystone

Immer mehr bezahlen für immer weniger Rente. Dieser einfachen Formel sind wir seit Jahren ausgeliefert. Die Umwandlungssätze kennen nur eine Richtung.

Weil aber der gesetzliche Spielraum für Rentenkürzungen aber immer kleiner wird, soll nun das Gesetz angepasst werden. Dabei drohen Kürzungen von bis zu 3200 Franken pro Jahr – und das, obwohl die Lohnabzüge um bis zu 2400 Franken steigen würden.

Das heisst: Ein Grossteil der Bevölkerung hätte weniger Nettolohn und eine tiefere Rente. Nur eine Berufsgruppe darf sich richtig freuen: Die Fondsmanager der Banken und Versicherungen. Sie schaufeln sich und ihren Aktionären bereits heute 7 Milliarden in die Taschen. Anstatt diese hemmungslose Abzockerei zu bekämpfen, soll noch mehr Geld in das ineffiziente System gepumpt werden.

Die Reform konzentriert sich vor allem auf Versicherte, die nahe am gesetzlichen Minimum sind. Wer besser abgesichert ist, darf sich aber keinen Illusionen hingeben. Werden die gesetzlichen Mindestumwandlungsätze gesenkt, geraten über kurz oder lang, auch alle anderen Umwandungsätze ins Rutschen.

Absurd sind die Senkungen auch deshalb, weil der Deckungsgrad der Pensionskasse in den letzten Jahren gestiegen ist und längst ausreicht, um die Renten zu decken. Eine Aufblähung auf Kosten der Kaufkraft der Bevölkerung schadet den Menschen und auch der Wirtschaft.

Diese Reform ist nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer untragbar, sondern auch für die Unternehmen, denen sie viel zu hohe Kosten verursacht. Es erstaunt deshalb nicht, dass selbst Arbeitgeberverbände wie GastroSuisse und der Bäckerverband, deshalb die Nein-Parole beschlossen haben. Es wäre ein Hohn, wenn wir das, was die heutigen und zukünftigen Rentnerinnen und Rentner Anfang Jahr bei der 13. AHV-Abstimmung gewonnen haben, bereits im Herbst wieder verlieren würden. Und dies alles ohne Not, sondern aus reiner Profitgier der Banken- und Versicherungskonzerne und ihren Lobbyisten im Parlament.