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Crans-Montana

Walliser Kantonsregierung spricht jedem Opfer 10'000 Franken zu – Bundesrat will niemanden durchs Netz fallen lassen

Nach der Brandkatastrophe wollen Bund und Kanton Wallis sicherstellen, dass die Opfer und ihre Angehörigen finanziell entschädigt werden. Doch das bestehende System könnte an seine Grenzen stossen.
Die Angehörigen der Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana sollen finanziell unterstützt werden.
Bild: Cyril Zingaro/Keystone

Am Mittwoch haben sich die Regierungen von Bund und Kanton Wallis mit den finanziellen Folgen für die Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana und ihre Angehörigen befasst.

Der Staatsrat des Kantons Wallis hat entschieden, für jedes Opfer, das infolge des Feuers in der Bar «Le Constellation» ins Spital eingeliefert wurde oder verstorben ist, 10'000 Franken zur Verfügung zu stellen.

Der Bundesrat sichert den Betroffenen ebenfalls seine Unterstützung zu: «Niemand soll durch das Netz der bestehenden Hilfsangebote fallen», schreibt die Landesregierung in einer Medienmitteilung.

Gestützt auf das Opferhilfegesetz erhalten die Opfer und ihre Angehörigen laut Bundesrat bereits jetzt Soforthilfe von den kantonalen Opferhilfestellen: Etwa für medizinische Transportkosten, Hotelübernachtungen, nicht gedeckte medizinische Leistungen oder den Selbstbehalt bei den Krankenversicherungen. Auch ausländische Staatsbürger werden durch dieses Gesetz entschädigt.

«Ausmass der Katastrophe» stellt System infrage

Das Opferhilfegesetz decke die unmittelbare Unterstützung ab. Hingegen ist für den Bundesrat unklar, «ob das geltende Versicherungs- und Opferhilfesystem für eine Katastrophe dieses Ausmasses ausreichend ist». Die Klärung der finanziellen Aspekte werde lange dauern und rechtlich aufwendig sein.  Der Bundesrat zeigt sich bereit, nötigenfalls beim Parlament Bundesmittel zur Unterstützung der Opfer und deren Angehörigen zu beantragen.

Das finanzielle Engagement des Bundes wäre subsidiär und vom Engagement der Versicherungen und den geplanten Massnahmen des Kantons Wallis abhängig.

Die Axa, bei der sowohl die Barbetreiber als auch die Gemeinde Crans-Montana versichert sind, teilte dem «Tages-Anzeiger» mit, dass die Versicherungssummen der Bar und der Gemeinde im Fall einer Haftung «bei weitem» nicht ausreichten, um für alle finanziellen Schäden aufzukommen.

Der Bundesrat hat das Justizdepartement in Zusammenarbeit mit dem Innen- und Finanzdepartement beauftragt, bis Ende Februar die Voraussetzungen für einen Einsatz von Bundesmitteln zu prüfen.

(Noch) kein runder Tisch

Im Nachgang zum Flammeninferno von Crans-Montana haben mehrere Juristen den Bundesrat öffentlich dazu aufgefordert, einen runden Tisch einzuberufen. Damit solle ein Weg gefunden werden, die Opfer und ihre Angehörigen unbürokratisch und zeitnah finanziell zu entschädigen.

«Ein solcher Fonds würde den schwer getroffenen Familien ein jahrelanges und belastendes Verfahren ersparen», sagte der auf Haftpflicht- und Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Rainer Deecke gegenüber CH Media. Er schätzte die Gesamtsumme für Genugtuung und Schadensersatz für die Opfer von Crans-Montana auf über 100 Millionen Franken.

Als Vorbild dienen könnte unter anderem die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer oder der Hilfsfonds für die Betroffenen und Angehörigen des Terrorangriffs im ägyptischen Luxor im November 1997. Damals wurden 36 Schweizer Staatsangehörige getötet und 12 verletzt.

An diesen Fonds beteiligten sich Reiseveranstalter beziehungsweise Industriebetriebe, Privat- und Sozialversicherungen und die Kantone solidarisch, obwohl sie rechtlich nicht für den Schaden haftbar waren.

Der Bundesrat sieht zum jetzigen Zeitpunkt offensichtlich noch davon ab, einen solchen runden Tisch zur Errichtung eines Hilfsfonds einzuberufen.