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Petition eingereicht

«Bitter nötig»: Inclusion Handicap fordert Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderung

Im Frühling hat die UNO festgestellt, dass die Schweiz bei Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung nicht gut dasteht. Der Dachverband der Behindertenorganisationen fordert den Bundesrat deshalb zum Handeln auf.

Inclusion Handicap fordert mittels Petition vom Bundesrat, das Zusatzprotokoll der UNO-Behindertenrechtskonvention zu ratifizieren.
Bild: Keystone

Diskriminierung am Arbeitsplatz, zu wenig hindernisfreie und bezahlbare Wohnungen und eingeschränkte Rechte: Diesen Missständen begegnen Menschen mit Behinderung in der Schweiz. Dagegen wehrt sich Inclusion Handicap. Der Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz hat dem Bundesrat am Freitag eine Petition übergeben. Knapp 13'300 Personen haben diese unterzeichnet.

In der Petition fordert Inclusion Handicap, der Bundesrat müsse die Ratifizierung des Zusatzprotokolles zur UNO-Behindertenrechtskonvention «sofort einleiten», wie es in einer Mitteilung heisst.

Im Frühling war die Schweiz von der UNO wegen mangelhafter Umsetzung der Behindertenrechtskonvention gerügt worden . Insbesondere in Bezug auf die Gleichstellung und Selbstbestimmung stehe die Schweiz nicht gut da. Das kritisiert auch Inclusion Handicap mit scharfen Worten:

«Die Schweiz verletzt in vielerlei Hinsicht die Rechte der 1,8 Millionen Menschen mit Behinderungen.»

Der Bundesrat hat laut dem Dachverband stets betont, das Zusatzprotokoll sei «zentral» für den Stellenwert der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Er habe aber auf die Zeit nach der Überprüfung durch den UNO-Ausschuss verwiesen. Diese Überprüfung sei nun erfolgt – es gebe «keinen Grund mehr zu zögern».

Laut Inclusion Handicap fehlt es in der Schweiz an hindernisfreien und bezahlbaren Wohnungen. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Menschen mit Behinderung sollen sich an UNO wenden können

Das Zusatzprotokoll sei vielmehr «bitter nötig». Damit würden die Rechte von Menschen mit Behinderung in der Schweiz gestärkt. Aktuell entscheidet das Bundesgericht als letzte Instanz über Beschwerden, die Verletzungen der UNO-Behindertenrechtskonvention rügen.

Wenn das oberste Schweizer Gericht also nicht auf Klagen der Betroffenen eintritt oder diese abweist, können Menschen mit Behinderungen ihre Beschwerde heute nicht an die UNO weiterziehen. Es bestehe deshalb das Risiko, dass die UNO-Behindertenrechtskonvention in Gerichtsverfahren nur eingeschränkt zum Tragen komme, kritisiert Inclusion Handicap. Erst das Zusatzprotokoll ermögliche es Menschen mit Behinderungen, sich bei Verletzung ihrer Rechte an den zuständigen UNO-Ausschuss zu wenden.