Bilaterale III

Einspruch, Euer Ehren! Rechtsgelehrte zerpflücken Argumente des Ständerats

Die neuen EU-Verträge stehen nicht im Konflikt mit der Bundesverfassung – es braucht kein Ständemehr in der Abstimmung. Das schreiben zehn Rechtsprofessorinnen und -professoren.
Kein Ständemehr bei den Bilateralen III: Die Fahnen der Kantone am Bundeshaus.
Foto: ALESSANDRO DELLA VALLE

Die knappst mögliche Mehrheit sprach sich jüngst in der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S) dafür aus, dass die neuen EU-Verträge mit Übergangsbestimmungen in der Verfassung verankert werden sollen: Nach einem Patt von 6 zu 6 Stimmen brauchte es den Stichentscheid von Kommissionspräsidentin Heidi Z'graggen (Mitte, Uri).

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