
Seit zehn Jahren veröffentlicht das Bundesamt für Statistik (BFS) Daten zur Nationalität von Verurteilten. Seit vergangenem Jahr lässt sich neu auch auswerten, wegen welcher Straftaten Angehörige einzelner Nationalitäten verurteilt wurden. Am Mittwoch hat das BFS nun die neuesten Daten für das Jahr 2025 veröffentlicht.
Über alle Straftaten des Schweizer Strafgesetzbuches hinweg wurden mit 12'837 Personen mit Abstand am meisten Schweizer verurteilt. Bei den ausländischen Staatsangehörigen liegt Algerien an der Spitze: 1'964 erwachsene Algerier wurden wegen einer Straftat nach dem Schweizerischen Strafgesetzbuch verurteilt. Auffällig ist, wer sich hinter dieser Zahl verbirgt: Nur 83 der Verurteilten gehören zur ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz.
Die grosse Mehrheit der verurteilten Algerier zählt das BFS zu «anderen Bevölkerungskategorien». Darunter fallen etwa Kurzaufenthalte oder Personen aus dem Asylbereich, die sich seit weniger als zwölf Monaten in der Schweiz aufhalten. Ebenfalls dazu gehören auch Touristen sowie Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus. Auch bei verurteilten Franzosen, Rumänen und Marokkanern gehört deutlich mehr als die Hälfte nicht zur ständigen Wohnbevölkerung.
Das ist kein Randphänomen. Die Auswertung der BFS-Zahlen zeigt: Rund 34 Prozent aller Verurteilten gehören nicht zur ständigen Wohnbevölkerung – leben also nicht dauerhaft in der Schweiz oder halten sich noch keine zwölf Monate hier auf.
Für einen aussagekräftigeren Vergleich zwischen den Nationalitäten berechnet das BFS sogenannte Belastungsraten. Sie setzen die Zahl der Verurteilten ins Verhältnis zur jeweiligen ständigen Wohnbevölkerung. Diese lassen sich nur für die ständige Wohnbevölkerung bestimmen, weil bei Touristen oder Personen ohne legalen Aufenthalt nicht bekannt ist, wie viele sich insgesamt in der Schweiz aufhalten. Die höchsten Belastungsraten weisen Personen aus Kongo (2,75 Prozent), Angola (2,31 Prozent), Somalia (2,22 Prozent) und Algerien (2,19 Prozent) auf.
Grosser Unterschied bei Diebstählen
Bemerkenswerte Unterschiede zeigen sich auch beim Blick auf die einzelnen Straftaten. Bei den Diebstählen wurden unter den ausländischen Staatsangehörigen mit Abstand am meisten Algerier verurteilt: insgesamt 1'497. Nur 35 von ihnen gehörten zur ständigen Wohnbevölkerung. Auch bei Verurteilten aus Rumänien, Marokko, Frankreich, Tunesien und Georgien gehörte jeweils mehr als die Hälfte nicht zur ständigen Wohnbevölkerung. Unter den Tatbestand Diebstahl fallen unter anderem Laden- und Taschendiebstähle sowie Velo-, Auto- und Einbruchdiebstähle.
Der hohe Anteil von Personen ohne dauerhaften Wohnsitz in der Schweiz passt zum Phänomen des sogenannten Kriminaltourismus. Gemeint sind Personen oder Tätergruppen, die aus dem Ausland in die Schweiz einreisen, um hier gezielt Straftaten zu begehen. Dabei geht es oft um Diebstähle. Wie viele der Verurteilten tatsächlich als Kriminaltouristen in die Schweiz kamen, lässt sich aus den BFS-Zahlen allerdings nicht ableiten.
Viele Verkehrsdelikte von Franzosen und Italienern
Auch bei groben Verletzungen der Verkehrsregeln ist der Anteil ausländischer Verurteilter, die nicht längerfristig in der Schweiz leben, hoch. Das ist naheliegend: Viele befinden sich wohl auf der Durchreise. Mit Abstand die meisten Verurteilungen nach dem Strassenverkehrsgesetz gab es bei Italienern (2'172) und Franzosen (2'054). Bei den Italienern gehörten 1'188 Verurteilte nicht zur ständigen Wohnbevölkerung, bei den Franzosen sind es 1'627.
Das BFS mahnt allerdings zur Vorsicht bei der Interpretation der Zahlen. Die Auswertung nach Nationalität sei rein beschreibend; ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Nationalität und Kriminalität lasse sich daraus nicht ableiten. Einfluss auf Straffälligkeit haben laut Forschung vielmehr Faktoren wie Bildungsstand, Alter und Geschlecht. Diese könne aber bei der Publikation der Daten nur teilweise berücksichtigt werden.