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Einreisesperre

Er schoss auf Polizisten und lehnt den Staat ab: Bekannter deutscher Reichsbürger darf Schweiz nicht betreten

Er war Mister Germany und driftete dann in Verschwörungskreise ab: Ein wichtiger Vertreter der Reichsbürgerszene darf die Grenze zur Schweiz nicht überqueren. Er wollte seine Mutter besuchen.
Adrian Ursache 2017 beim Prozess gegen ihn. Der Deutsche wurde auch im Gerichtssaal eng bewacht.
Bild: Keystone

15 Jahre lang darf Adrian Virgil Ursache die Grenze zur Schweiz und Liechtenstein nicht überqueren. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hat gegen ihn eine lange Einreisesperre verfügt. Ursache gilt als Reichsbürger. Er hat in Deutschland eine längere Haftstrafe abgesessen, muss aber weiterhin eine Fussfessel tragen. Er hatte auf seinem Grundstück in Ostdeutschland einen Scheinstaat namens «Ur» gegründet und lieferte sich bei der Zwangsräumung 2016 durch die Polizei einen Schusswechsel mit den Beamten.

Bereits kurz nach der Haftentlassung 2024 versuchte Ursache in die Schweiz zu reisen. Gemäss diversen Medienberichten wollte er seine Mutter besuchen, die in einem Dorf nahe der Grenze lebt. Doch der «Mister Germany» von 1998 wurde beim Grenzübertritt gestoppt. Die Schweizer Behörden waren offensichtlich vorgewarnt. Schon damals war vorgängig ein Einreiseverbot – befristet auf ein Jahr – verhängt worden.

Die Mutter darf ihn besuchen – in Deutschland

Ursache wollte das nicht akzeptieren. Er klagte gegen den Entscheid des Fedpol. Die Polizei würde das Verfahren verschleppen und sowieso solle die Ausschreibung im Fahndungssystem «umgehend» gesperrt werden. Das Bundesverwaltungsgericht, bei dem die Eingabe landete, hatte kein Gehör für das Anliegen. Es werde nicht getrödelt, Abklärungen, ob eine Person die «innere oder äussere Sicherheit der Schweiz» gefährde, würden ihre Zeit in Anspruch nehmen.

Mittlerweile ist dieser Prozess abgeschlossen. Das neuerliche Einreiseverbot ist deutlich länger. Ursache gilt offensichtlich immer noch als gefährlich. Der Mann wird weiterhin bewacht, und es ist ihm auch untersagt, elektronische Kommunikationsmittel zu nutzen – gemeint sind Kanäle wie WhatsApp und Telegram. Gemäss Medienberichten hatte er sich im Gefängnis weiter radikalisiert. Er gilt als wichtige Figur der Reichsbürger-Szene und soll auch Rachegelüste gegen den Staat haben.

Seine Mutter darf er weiterhin nicht in der Schweiz besuchen. Ursache soll sich auf deutscher Seite in der Region Bodensee aufhalten. Das Bundesverwaltungsgericht kam beim zuvor verhängten Beschluss zum Schluss, dass dies verkraftbar sei. Der Mutter würde es «grundsätzlich offenstehen, den Beschwerdeführer ausserhalb der Schweiz, beispielsweise in C. oder seinem aktuellen Wohnort, persönlich zu treffen». Auch Kontakte mit «modernen Kommunikationsmitteln» seien erlaubt. Gemeint ist wohl das Telefon. WhatsApp und Co. darf Ursache ja nicht verwenden.