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Schweiz

Bei grossen Verspätungen gibt es bald die Hälfte des Ticketpreises zurück

Der Bundesrat hat die Passagierrechte neu geregelt. Damit ist nun klar, wie gross ab nächstem Jahr eine Verspätung im öffentlichen Verkehr sein muss, damit die Kunden einen Teil ihres Geldes zurückerhalten.
Bei grossen Verspätungen im öffentlichen Verkehr gibt es künftig Geld zurück.
(Severin Bigler)

(mg) Kommt der Zug mit grosser Verspätung ins Ziel, so gibt es künftig Geld zurück. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom Mittwoch beschlossen, die Passagierrechte grosszügiger als bisher auszulegen. Konkret heisst dies: Kommt ein Zug über einer Stunde zu spät am Zielort an, so muss der Verkehrsdienstleister mindestens einen Viertel des Fahrpreises zurückerstatten. Bei zwei Stunden Verspätung ist es die Hälfte des Ticketpreis. Die Verkehrsbetriebe müssen dabei sämtliche Beträge, die fünf Franken überschreiten auszahlen - ursprünglich war eine Mindestgrenze von zehn Franken vorgesehen gewesen.

Die Entschädigung kann in Form von Reisegutscheinen ausgerichtet werden, sofern diese bezüglich der Gültigkeitsdauer und des Zielorts flexibel sind. Betroffene könnten aber auch die Auszahlung des Betrags einfordern. Der Anspruch auf Entschädigung gilt auch dann, wenn der Grund für die Verspätung oder den Ausfall auf höherer Gewalt beruht, also etwa ein Erdrutsch oder Steinschlag.

Diese Änderungen wurden nötig, da die beiden eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) verabschiedet hatten. Darin wurden auch die Passagierrechte neu geregelt und an die Bestimmungen in der EU angeglichen.

Auch Abo-Besitzer werden entschädigt

Ebenfalls geregelt wird in der Verordnung, wie Besitzer eines Abonnements ihre Ansprüche geltend machen können. «Um einen Entschädigungsanspruch geltend machen zu können, reicht es, wenn sie glaubhaft machen können, dass sie von einer Verspätung betroffen waren», heisst es im Faktenblatt zur Verordnung. Auch Abo-Besitzer hätten Anspruch auf eine «angemessene Entschädigung». Die Bedingungen dafür werden durch die Transportunternehmen festgelegt. Auch bei Fernverkehrsbussen gelten neu Entschädigungsregelungen.

Die öV-Branchenorganisation Alliance Swiss Pass reagiert darauf positiv: «Es handelt sich um einen deutlichen Schritt zugunsten der Interessen unserer Kundinnen und Kunden», schreibt sie. Zwar bedeute dies für die öV-Interessen administrativen Mehraufwand. Aber es werde auch ein Zeichen gesetzt für die hohe Erwartungshaltung an die Qualität des öffentlichen Verkehrs.

Die Bestimmungen zu den Passagierrechten treten auf Anfang 2021 in Kraft.