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Rückschlag

Auslandschweizer dürfen nicht per E-Voting wählen

Neun Deutschschweizer Kantone, darunter Aargau, Solothurn und Zürich, dürfen bei den kommenden Nationalratswahlen kein E-Voting für Auslandschweizer anbieten. Der Bundesrat sieht eine Lücke beim Schutz des Stimmgeheimnisses.

Bei den Nationalratswahlen im Oktober können erstmals auch Inländerinnen und Inländer elektronisch wählen: In den Genuss kommen 96'000 Stimmberechtigte in den Kantonen Genf und Neuenburg. In neun Deutschschweizer Kantonen wird jedoch nichts daraus.

Den entsprechenden Gesuchen aus den Kantonen Zürich, Glarus, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau und Thurgau verweigerte der Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch die Bewilligung.

Wie die Landesregierung schreibt, weist das System eine Lücke beim Schutz des Stimmgeheimnisses auf. Sie kann zwar technisch behoben werden, aber nicht mehr rechtzeitig vor den Wahlen. Die Lücke wurde im Rahmen eines externen Audits gefunden.

Zudem erfüllt das System des Consortiums nicht alle seit dem 1. Juli zwingenden Anforderungen der Bundeskanzlei. Nach Angaben des Bundesrats trägt der Entscheid dem Prinzip «Sicherheit vor Tempo» Rechnung.

Seit sechs Jahren

Die überwiegende Mehrheit der Kantone teile die von der Bundeskanzlei geäusserten technischen Vorbehalte nicht, heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei Solothurn.

Das Consortium Vote électronique führe seit sechs Jahren erfolgreich Urnengänge mit E-Voting für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer durch. Bereits an den Nationalratswahlen 2011 wurde E-Voting von den Consortiumskantonen Aargau, Graubünden und St.Gallen mit Erfolg eingesetzt.

Das System sei im Laufe der Zeit schrittweise weiter entwickelt worden, heisst es. Insbesondere sei die Sicherheit des Systems verbessert und die Überprüfbarkeit der Stimmabgabe im Sinne der individuellen Verifizierbarkeit eingeführt worden.

System «wesentlich verbessert»

Bei dieser Weiterentwicklung des Systems habe das Consortium eng mit der Bundeskanzlei zusammen gearbeitet. «Dies war notwendig und erwünscht, weil vor allem die Sicherheitsanforderungen laufend erhöht wurden», schreibt die Staatskanzlei. Die Consortiumskantone hätten den Grundsatz «Sicherheit vor Tempo» immer mitgetragen.

Im Hinblick auf die Nationalratswahlen 2015 sei das 2009 vom Kanton Zürich übernommene System nochmals in wesentlichen Teilen verbessert worden.

Nur vier Kantone

Die Consortialkantone bedauern den Unterbruch der «bisher erfolgreichen Testphase». Mit dem Entscheid des Bundesrates sind nur gerade vier Kantone in der Lage, an den Nationalratswahlen 2015 Vote électronique für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer anzubieten, gleich viele wie 2011.

Nach der Roadmap des Bundesrates hätte sich an den diesjährigen Nationalratswahlen mindestens die Hälfte der Kantone beteiligen sollen.

Die Consortialkantone wollen die neue Ausgangslage für Vote électronique nun diskutieren und das weitere Vorgehen festlegen.

Verifizierbare Stimmabgabe

In den Kantonen Genf, Luzern, Basel-Stadt und Neuenburg können nun zum einen alle registrierten Auslandschweizer elektronisch wählen. Das sind etwa 34'000.

Hinzu kommen die "Einheimischen" in den Kantonen Genf und Neuenburg. Dabei kommen in den vier Kantonen zwei Systeme zum Einsatz: In Basel-Stadt und Luzern dasjenige des Kantons Genf und in Neuenburg das eigene.

Beide Systeme gehören der sogenannten zweiten Generation an und sind individuell verifizierbar. Mittels persönlicher Codes können die Stimmberechtigten überprüfen, ob ihre Stimmen korrekt übermittelt wurden.

Bei den Nationalratswahlen 2011 konnten 22'000 Auslandschweizer in den Kantonen Aargau, St. Gallen, Graubünden und Basel-Stadt ihre Stimmen elektronisch abgeben. (sks/sda/ldu)