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Schweiz [News Service]

Auch Agenturen müssen behindertengängig sein: Aufsicht weist Post in die Schranken

Will die Post eine Filiale schliessen, muss die Agentur als Ersatz ebenfalls behindertengängig sein. Das bekräftigt die Aufsicht – und untersagt der Post im konkreten Fall in Freiburg die geplante Umwandlung in Agentur.
Wird eine Poststelle geschlossen, muss deren Agentur als Ersatz ebenfalls behindertengängig sein, bekräftigt die Post-Aufsicht. (Symbolbild)
(Bild: Bruno Kissling)

(sat) Wie die Eidgenössische Postkommission (Postcom) am Freitag mitteilte, müssen Postdienste so angeboten werden, dass diese auch Menschen mit Behinderungen unter vergleichbaren Bedingungen wie Menschen ohne Behinderungen beanspruchen können.

Im konkreten Fall der Poststelle Fribourg 2 Bourg habe die Ersatzlösung mit einem Lebensmittelgeschäft gegenüber dem heutigen Standort diese Ansprüche wegen zwei Treppenstufen jedoch klar nicht erfüllt. In einem weiteren strittigen Umwandlungs-Fall aus dem Tessin rät die Postcom der Post, in ihre Überlegungen künftig auch die Einwohnerzahl einer Region einzubeziehen. Im konkreten Fall kritisierte der Gemeinderat von Canobbio laut Postcom, bei einer Umwandlung werde es künftig für 15'000 Personen in den acht Gemeinden keine Poststelle mehr geben.