Die Bundesbehörden stossen in der Bearbeitung von Asylgesuchen immer wieder an ihre Grenzen. Die Schweiz prüft deshalb regelmässig - wie andere europäische Länder auch - ob sie Asylverfahren und Wegweisungen in Drittländer auslagern kann. Damit müssten Asylsuchende in einem anderen Land abwarten, ob ihr Gesuch angenommen wird. Bei einer Ablehnung würden sie dort direkt weggewiesen.
Ein neuer Bericht kommt nun zum Schluss: Rechtlich wäre das «nicht unmöglich». Es bräuchte allerdings Anpassungen im Schweizer Recht. Und die Umsetzung bleibe komplex, schreibt der Bundesrat am Mittwoch.
Hohe rechtliche und faktische Hürden
Selbst wenn sich Asylsuchende nicht in der Schweiz befinden würden, muss der Bund während des Verfahrens rechtsstaatliche und menschenrechtliche Standards sicherstellen. Er muss dafür sorgen, dass die Sicherheit der Asylsuchenden nicht zusätzlich gefährdet wird.
Nur schon die Überprüfung dieser Grundlagen in einem anderen Land sei herausfordernd, heisst es in einer externen Studie der «Migrations Experts Group». Dazu kommen gemäss Bundesrat hohe Anfangsinvestitionen; das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer konkreten Umsetzung lasse sich nur schwer abschätzen. Insbesondere, weil sie das Asylsystem mit funktionierenden Verfahren höchstens punktuell entlasten könne.
Bundesrat gibt sich vorsichtig, schliesst aber nichts aus
Ausserdem sei unklar, wie langfristig stabil und verlässlich mögliche Partnerstaaten seien. Die Auslagerung würde die Schweiz von solchen Partnerländern stark abhängig machen.
Bei Auslagerungen könne die Schweiz nicht ausreichend kontrollieren, ob internationale Menschenrechtsnormen eingehalten würden, schreibt auch die Schweizerische Flüchtlingshilfe dazu. Damit bestehe ein grosses Risiko für Grundrechtsverletzungen und die Gefahr, dass Menschen zu Unrecht in unsichere Länder zurückgeschickt würden.
Trotzdem will der Bundesrat verschiedene Auslagerungsvorhaben in Europa weiter beobachten und eine Teilnahme daran nicht ausschliessen.


