Ein Mitarbeiter erhält drei Wochen Erholung verschrieben, weil er sich den Zeh gebrochen hat. Ob Krankheit, Operation oder Unfall: Das Arztzeugnis bescheinigt die Arbeitsunfähigkeit. Daran gibt es rechtlich wenig zu rütteln. Bis jetzt. Denn längst kursieren Zweifel, dass die ärztlich angeordnete Genesung zu weit geht, dass die Ruhe als Gefälligkeit verschrieben wird.
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