Über den Jahreswechsel werden die Schweizer Arbeitslosensysteme in das vordigitale Zeitalter versetzt. Vom 19. Dezember 2025 bis zum 6. Januar 2026 werden die Systeme der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und der Arbeitslosenkassen heruntergefahren. Während dieser zwei Wochen können keine Leistungen der Arbeitslosenkasse ausbezahlt werden. Zudem können verschiedene Nachweise oder Formulare nur in Papierform übermittelt werden.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.