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Schweiz [News Service]

Anwalt von Bundesrat Alain Berset bestätigt Erpressungsversuch

Gegenüber «20 Minuten» hat der Anwalt von Alain Berset den von der Weltwoche publizierten Erpressungsversuch bestätigt. SVP-Nationalrat Roger Köppel wirft Berset vor, er sei erpressbar.
Eine Frau behauptete, im Besitz von kompromittierenden Fotos zu sein: Bundesrat Alain Berset wurde erpresst.  (Keystone)

(wap) Nachdem die «Weltwoche» am Samstag über einen Erpressungsversuch gegen Bundesrat Alain Berset berichtet hatten, hat dieser den Sachverhalt nun über seinen Privatanwalt Patrik Eisenhut bestätigt. «Dass es einen Erpressungsversuch gab, ist Tatsache. Am Anfang mussten wir zuerst eruieren, ob der Erpressungsversuch ernst gemeint ist oder nicht. Als sich dieser bewahrheitete, haben wir Anzeige bei der Bundesanwaltschaft erstattet», sagt Eisenhut in einem Interview mit 20 Minuten.

Eisenhut äussert sich in dem Interview auch zum Vorgehen der Bundesanwaltschaft. Der ehemalige SVP-Nationalrat und heutige Weltwoche-Journalist Christoph Mörgeli hatte in seinem Artikel geschrieben, dass die Bundesanwaltschaft sämtliche Daten auf den Smartphones der Frau vernichtet habe. Weltwoche-Chefredaktor und SVP-Nationalrat Roger Köppel wirft der Bundesanwaltschaft deshalb in einem Tweet Vertuschung vor.

Ausserdem habe die Bundesanwaltschaft geschrieben, dass Berset sein Amt als Bundesrat nicht mehr richtig ausüben könne, wenn das belastende Material publik würde. «Berset ist erpressbar», so Köppel.

Eisenhut widerspricht dem Vorwurf der Vertuschung. «Sämtliche rechtlichen Prozedere verliefen nach Routine und den massgebenden Vorschriften», sagte er gegenüber «20 Minuten». Die Daten auf den Smartphones der Täterschaft seien mit deren Einverständnis gelöscht worden. Die Bundesanwaltschaft verfüge nach wie vor über alle relevanten Beweismittel und Daten.

Bersets Kommunikationschef Peter Lauener hatte gegenüber CH Media am Samstag erklärt, es gebe keine verfänglichen Fotos und auch sonst keine belastenden Informationen. Beim Erpressungsversuch sei es um «unwahre und ehrverletzende Behauptungen einer Privatperson über das Privatleben von Alain Berset von vor acht Jahren» gegangen.