Staatsanwalt Alexander Knauss beantragt bedingte Geldstrafen und Bussen, wie er mitteilte. Ein fünfter ehemaliger Mitarbeiter wurde bereits per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 50 Franken sowie 500 Franken Busse verurteilt. Er hatte eine schlafende Bewohnerin rechtswidrig fotografiert.
Laut Mitteilung beschlagnahmten die Untersuchungsbehörden sechs weitere kompromittierende Fotos von Bewohnern. Eine Verfolgung dieser Fälle sei aber nicht möglich, da keine Strafanträge vorlägen. Eingestellt wurden schliesslich die Strafverfahren wegen Körperverletzung und Tätlichkeiten sowie wegen Diebstahls.
Anfang Jahr hatte der "Fall Entlisberg" Schlagzeilen gemacht, als bekannt wurde, dass Mitarbeitende alte, teils demente Menschen zur eigenen Belustigung gefilmt hatten.