Kommentar

Angehörigenpflege: Es geht meist auch ohne Entschädigung

Die Tricksereien und der Missbrauch bei der Pflege von Verwandten muss reguliert werden. Auch weil die Ansprüche an die Leistungen des Staates wachsen.
Dass Familienangehörige einander helfen, ist eigentlich selbstverständlich.
Foto: The Image Bank RF

Der Mann hilft seiner pflegebedürftigen Frau bei der Ankleide, beim Essen und beim Duschen. Viele kranke und gebrechliche Menschen ziehen Angehörige einer Spitex-Pflege oder einem Aufenthalt im Heim vor. Zum Glück wird diese Form der Fürsorge in der Schweiz gefördert, indem betreuende Angehörige von der Arbeit entlastet oder gar beurlaubt werden können. Dass Angehörige ihre Familienmitglieder selber pflegen können und dabei eine Entschädigung erhalten, ist in manchen Situationen sinnvoll. Vor allem die Hilfe und Aus­bildung durch professionelle Pflegefachleute, welche die Pflege begleiten, sind eine wichtige Stütze in dieser anspruchsvollen Situation.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 19.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 394.-