Muss das Parlament die Immunität eines Ratsmitglieds verhandeln, wird es schnell unappetitlich: Ehrverletzungen, Rassendiskriminierung und Amtsgeheimnisverletzungen gehören zu den Klassikern möglicher Straftatbestände, über deren Untersuchung zuerst das Parlament befinden muss. Wobei solche Fälle über lange Zeit sehr selten auf der Traktandenliste landeten. Zwischen 1980 und 2011 hob das Parlament nur ein einziges Mal die Immunität eines Ratsmitglieds auf: jene der eben zurückgetretenen Bundesrätin Elisabeth Kopp. Das war 1989.
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