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Kaufkraft

AHV-Renten steigen nächstes Jahr um mindestens 30 Franken

Die steigenden Preise drücken auch in der Schweiz aufs Portemonnaie. Nun handelt der Bundesrat. Er hat beschlossen, die AHV-Renten auf nächstes Jahr hin um 2,5 Prozent zu erhöhen.

Die Pensionierten erhalten ab nächstem Jahr eine höhere Rente. Dadurch werden die steigenden Preise ausgeglichen.
Bild: Keystone

Seit der russischen Invasion in der Ukraine ist das Leben weltweit teurer geworden. Auch in der Schweiz steigt die Inflation. Zwar ist sie im September leicht zurückgegangen. Doch die Teuerung liegt immer noch bei 3,3 Prozent. Für die Menschen bedeutet das: Sie haben weniger Geld im Portemonnaie. Betroffen sind auch Rentnerinnen und Rentner.

Der Bundesrat hat deshalb am Mittwoch entschieden, die AHV/IV-Renten der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung anzupassen. Konkret werden die Renten auf nächstes Jahr hin um 2,5 Prozent erhöht, wie es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherungen heisst. Die Minimalrente beträgt neu monatlich 1225 Franken. Das sind 30 Franken mehr. Die Maximalrente steigt um 60 Franken von 2390 auf 2450 Franken.

Die höheren Renten führen zu Mehrkosten von rund 1,4 Milliarden Franken. Davon entfällt der Löwenanteil von 1,2 Milliarden auf die AHV. Einen Fünftel trägt der Bund. Die IV trägt Mehrausgaben von 155 Millionen Franken.

Überprüfung alle zwei Jahre

Der Bundesrat prüft in der Regel alle zwei Jahre, ob eine Anpassung der AHV/IV-Renten an die Preis- und Lohnentwicklung angezeigt ist. Beträgt die Teuerung innerhalb eines Jahres mehr als 4 Prozent, erfolgt die Anpassung früher. Bei dem Entscheid stützt sich der Bundesrat auf das arithmetische Mittel aus dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex) und berücksichtigt die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission.

Die Landesregierung rechnet für dieses Jahr mit einer Teuerung von 3 Prozent und einer Lohnerhöhung von 2 Prozent. Das ergebe einen Mischindex von 2,5 Prozent und führe zu einer Rentenerhöhung, welche die Teuerung beinahe vollständig ausgleicht. Zuletzt hatte der Bundesrat die Renten letztes Jahr angepasst.

Parlament möchte weitergehen

Damit schenkt der Bundesrat auch der Politik Gehör – zumindest teilweise. Die sinkende Kaufkraft hatte auch das Parlament zuletzt umtrieben. In der Herbstsession stimmten National- und Ständerat zwei Vorstössen für einen vollständigen Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten und eine Senkung der Teuerungsschwelle für eine jährliche Rentenanpassung zu . Die Rentnerinnen und Rentner seien jetzt von der hohen Teuerung betroffen, deshalb müsse man auch jetzt handeln, sagte der Solothurner Mitte-Ständerat Pirmin Bischof in der Debatte. Und der St.Galler SP-Ständerat Paul Rechsteiner betonte, dass vor allem Seniorinnen und Senioren mit tiefen Renten auf den Ausgleich angewiesen seien.

Noch müssen die Vorstösse vom jeweils anderen Rat gutgeheissen werden. Dies dürfte in der Wintersession im Dezember der Fall sein. Danach müsste der Bund die notwendigen Gesetzesanpassungen im Dringlichkeitsverfahren an die Hand nehmen. In der Frühjahrssession 2023 könnte der Parlament grünes Licht geben. Die Leistungen würden dann rückwirkend nachbezahlt.

Druck machen auch die Gewerkschaften. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) erachtet den heutigen Entscheid des Bundesrates als ersten Schritt, um die Kaufkraft von Rentnerinnen und Rentner zu stabilisieren. Die regulären Anpassungen auf der Grundlage des Mischindexes würden nicht ausreichen, betont der SGB in einer Mitteilung.